Wechsel der Zuständigkeiten beim Förderprogramm

Energieberatung für mittelständische Unternehmen

Grafik: wolf-heiztechnik.de

sup.- Zwischen zwei und zehn Prozent ihres Jahresumsatzes zahlen Unternehmen in der deutschen Industrie allein für Wärme und elektrische Energie. Das gilt nicht nur für große Firmen aus den so genannten energieintensiven Branchen. Auch viele mittelständische Gewerbebetriebe wie z. B. Lebensmittelgeschäfte, Reinigungen oder Pflegeeinrichtungen liegen mit ihren Ausgaben für Energie oft im oberen Bereich dieser Prozentwerte. Leider wird eine Umsatzeinbuße in dieser Größenordnung noch immer von zahlreichen Firmeninhabern als unabänderliche Kennzahl angesehen. Auf Heizung, Klimatisierung, warmes Wasser und häufig auch betriebsbedingte Prozesswärme kann schließlich nicht einfach verzichtet werden. Dabei gibt es in den meisten Fällen ein enormes Einsparpotenzial durch energetische Maßnahmen am Gebäude bzw. der Technik sowie durch verändertes Nutzerverhalten. Für eine Studie des Mittelstandsverbundes ZGV e. V. (Köln) sind die Berichte von Energieberatern ausgewertet wurden, die bei Unternehmen unterschiedlicher Handelsbranchen den Energieverbrauch analysiert und Verbesserungsmaßnahmen erarbeitet haben. Danach ergab sich beispielsweise für Betriebe aus dem Elektronikeinzelhandel ein durchschnittliches Einsparpotenzial in Höhe von rund 26 Prozent des Verbrauchs, bei Sport und Modegeschäften waren es knapp 29 Prozent.

Die Studienergebnisse zeigen, dass eine Energieberatung durch kompetente Experten spürbare Auswirkungen auf die Firmenbilanz haben kann. Für kleine und mittlere Unternehmen bietet sich deshalb das staatliche Förderprogramm “Energieberatung im Mittelstand” an, dessen Durchführung Anfang 2015 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übertragen wurde. Damit haben sich zwar die Zuständigkeiten geändert, nicht aber die grundsätzliche Ausrichtung dieses wichtigen Instruments zum Abbau von Informationsdefiziten. Hat ein Betrieb jährliche Energiekosten von über 10.000 Euro, kann er für die Ermittlung sinnvoller Effizienz-Maßnahmen einschließlich einer optionalen Umsetzungsberatung einen Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 8.000 Euro beantragen (www.bafa.de). Die fachkundige Hilfe schützt beispielsweise vor gebäudetechnischen Teillösungen, die sich zukünftig bei weiteren Sanierungsschritten als inkompatibel mit den neuen Anlagen erweisen könnten. Gerade in Betriebsgebäuden mit wechselnden Anforderungen an Wärmeerzeugung, Kühlung, Lüftung und die entsprechenden Regelungsaufgaben zählen nicht allein die einzelnen Gerätekomponenten. Entscheidend ist die Effizienz des gesamten Systems. Anschauliche Beispiele solcher Energiespar-Konzepte, etwa mit Brennwert-Heizkesseln oder Blockheizkraftwerken, gibt es unter www.wolf-heiztechnik.de. Der Systemspezialist Wolf Heiz- und Klimatechnik (Mainburg) informiert dort auch über die Einbindung regenerativer Energien in die technischen Konzepte von Betriebsgebäuden und Firmenstandorten. Tragen beispielsweise Solarkollektoren zu einer zusätzlichen Vermeidung von Energieverbrauch und klimaschädlichen Emissionen bei, dann können auch diese Investitionen über Förderprogramme der BAFA bezuschusst werden.

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