Gesetzliche Vorratspflicht sichert Energieversorgung
sup.- Wenn es zu Störungen bei der Erdölversorgung kommen sollte, stehen in Deutschland staatlich organisierte Reserven für mindestens 90 Verbrauchstage zur Verfügung. Das schreibt das “Gesetz über die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen” (ErdölBevG) vor. Danach müssen ausreichende Mengen an Rohöl, Otto- und Dieselkraftstoff, leichtem und schwerem Heizöl sowie Flugturbinenkraftstoff so über das Gebiet der Bundesrepublik verteilt werden, dass es in jeder Region sofort zugreifbare Bestände gibt. Laut Erdölbevorratungsverband (EBV), der für diese gesetzliche Aufgabe zuständig ist, werden derzeit rund 24 Mio. Tonnen dieser Energieträger in oberirdischen Tanks und in den unterirdischen Kavernen ehemaliger Salzbergwerke gelagert. Meistens handelt es sich dabei um eine so genannte gemeinschaftliche Lagerung, die nicht nur die gesetzlich vorgegebenen strategischen Reserven, sondern auch die Bestände anderer Einlagerer umfasst. Das hat den Vorteil, dass die Mineralölmengen regelmäßig ausgetauscht und frischgehalten werden.
Dass die deutschen Verbraucher von einem Lieferengpass bei den Erdölimporten nicht unmittelbar betroffen sind, liegt natürlich auch an dem noch weitaus größeren Vorratsvolumen in privaten und gewerblichen Tanks. Hier lagert oft Heizöl mit einer zeitlichen Reichweite für die gesamte Heizperiode oder noch darüber hinaus. Gerade für Unternehmen mit einem hohen Bedarf an Heizleistung oder Prozesswärme bieten eigene Tankanlagen die Chance, sowohl Versorgungslücken als auch Schwankungen bei den Brennstoffpreisen zu umgehen. Das setzt natürlich voraus, dass bei der geschäftlichen Planung von Energiereichweite und Einkaufsterminierung mit verlässlichen Daten gerechnet werden kann. Deshalb sollten die Tanks am Firmenstandort von einem Lieferanten mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel befüllt werden, der sich einer zusätzlichen externen Überwachung unterziehen muss. Dabei werden die Qualitätsstandards der Ware sowie die Zuverlässigkeit der Zähler-Eichung und der Rechnungsstellung nach den Vorgaben des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (Sankt Augustin) fortlaufend kontrolliert (www.guetezeichen-energiehandel.de). Der Tankbetreiber hat auf diese Weise stets einen verlässlichen Überblick über die tatsächliche Liefermenge, die andernfalls bei unzulänglichen Messgeräten von den Lieferscheinangaben abweichen könnte. Außerdem zählt die vollständige Preistransparenz für alle angebotenen Mineralölprodukte zu den Prüfkriterien für die Gütezeichenvergabe.
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