Möglichkeiten für eine erfolgreiche Restrukturierung im Unternehmen
(Dresden, 6. September 2013) Laut aktuellen Angaben der Creditreform, haben in Deutschland im ersten Halbjahr 2013 15.430 Unternehmen Insolvenz angemeldet, was einem Zuwachs von 3,4 Prozent zum Vorjahreszeitraum entspricht. 148.000 Arbeitsplätze sind infolge der Insolvenz gefährdet oder abgebaut worden. “Von den mehr als 15.000 Firmeninsolvenzen wurden im ersten Halbjahr 2013 nur 200 in Eigenverwaltung oder in Form eines Schutzschirmverfahrens umgesetzt”, berichtet Simon Leopold, Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG. “Mit Einführung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) 2012 hat sich die Thematik Insolvenz grundlegend verändert. Mit der neuen Gesetzgebung sollen Unternehmen saniert und somit auch Arbeitsplätze erhalten werden. Leider werden die neuen Möglichkeiten und Chancen der gerichtlichen Sanierung noch viel zu wenig im Mittelstand genutzt.”
Chancen der neuen Insolvenzordnung
Erste Anzeichen einer Unternehmenskrise zeichnen sich oft lange im Vorfeld ab. Die Erfahrung zeigt, dass Unternehmer meist erst bei akuten Liquiditätsproblemen beginnen – teilweise von Aktionismus geprägte – Gegensteuerungsmaßnahmen einzuleiten. In den meisten Fällen sind diese dann nicht von Erfolg gekrönt. Grundsätzlich bestimmt die jeweilige Krisenphase die zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume. “Erkennt ein Unternehmer die Krise frühzeitig, gibt es vielseitige Möglichkeiten der Gegensteuerung”, so Leopold. “Je nach aktueller Situation lassen sich Szenarien einer außergerichtlichen Sanierung oder einer gerichtlichen Sanierung in Form einer “gesteuerten” Insolvenz gestalten.” Ein wesentlicher Erfolgsbaustein zum Gelingen eines außergerichtlichen Vergleiches ist die Anzahl der Gläubiger. In der Praxis bereitet der Abschluss einer außergerichtlichen Sanierung oftmals erhebliche Schwierigkeiten, da die verschiedenen Gläubigergruppen verschiedene Interessen verfolgen – insbesondere die gesicherten und die ungesicherten Gläubiger. Demzufolge ziehen sich außergerichtliche Sanierungen in der Praxis oft lange hin. Ein weiteres Problem kann auch die grundsätzliche Einstellung der beteiligten Hausbanken sein – “einmal Sanierung immer Sanierung”. Dies wirkt vor allem bei der Unternehmensfortführung erschwerend, zum Beispiel bei der Finanzierung von Neuinvestitionen. Demzufolge sollten im Vorfeld auch die gerichtlichen Chancen eines kompletten Neuanfangs überprüft werden. Denn Insolvenz bedeutet nicht das Ende. Der Unternehmer erhält die Chance, seine Firma mit den Mitteln des Insolvenzrechts zu sanieren, ohne die Kontrolle über sein Unternehmen an einen Insolvenzverwalter zu verlieren. “Die Betriebsfortführung und Restrukturierung wird zudem durch die Möglichkeit der Insolvenzgeldvorfinanzierung, gedeckelter Sozialpläne und Sonderkündigungsrechte für unrentable Verträge erleichtert”, berichtet Frank-Rüdiger Scheffler, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter bei der Kanzlei Tiefenbacher Rechtsanwälte.
Schutzschirmverfahren als Sonderform
Als besondere Verfahrensart kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Schutzschirmverfahren in Frage kommen, welches laut Rechtsanwalt Scheffler “das Ziel einer möglichst frühen und “geräuscharmen” Sanierung des Unternehmens in Eigenverwaltung hat.” Bei dieser Verfahrensart sind keine Vollstreckungsversuche der Gläubiger möglich und auf Beschluss des Gerichtes erhält der Unternehmer bis zu drei Monate Zeit, unter Aufsicht eines Sachwalters einen Sanierungsplan zu erarbeiten, welcher anschließend als Insolvenzplan umgesetzt werden kann. Grundvoraussetzung für ein Schutzschirmverfahren ist, dass noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, sondern diese nur droht. “Ein Schutzschirmverfahren erfolgreich einzuleiten, ist nur mit externer Hilfe durchführbar”, legt Karsten Lorenz dar, Steuerberater und Geschäftsführer der ABG Allgemeine Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft. “Aufgrund der Komplexität benötigt der Unternehmer ein insolvenzerfahrenes Team an seiner Seite.”
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Hintergrund zu ABG-Partner
ABG-Partner ist ein Kanzleiverbund mit den Schwerpunkten, Steuer- und Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Recht und Stiftungsmanagement. Gegründet 1991, betreut die ABG-Partner an den Standorten München, Bayreuth und Dresden Unternehmen und Institutionen aller Rechtsformen, sowie Privatpersonen in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Themen. Besondere Stärken liegen dabei in der Gestaltung steuerlicher Belange, Finanzierungsberatung, Kapital- und Fördermittelbeschaffung, Controlling, Unternehmensbewertung, Unternehmensnachfolge, Sanierung sowie Wirtschaftsrecht.
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