Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Hannover – vom 09. Februar 2015
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Hypoxisch-ischämische Enzephalopathie und schwere Asphyxie des ungeborenen Kindes, LG Hannover, Az.: 19 O 201/13
Chronologie:
Die Mutter des verstorbenen Kindes begab sich aufgrund bevorstehender Geburt in die Behandlung der Beklagten. Dort wurde ein niedriger Fruchtwasserspiegel festgestellt. Die Klägerin ist nicht über die Gefahren eines Mekoniumabganges aufgeklärt worden, eine Notsectio wurde nicht vorgenommen. Das Kind verstarb in der Folge.
Verfahren:
Das Landgericht Hannover hat den Vorfall mittels eines geburtsmedizinischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis schlug das Gericht den Parteien zur einvernehmlichen Erledigung einen Vergleich über 40.000,- Euro vor, den diese annahmen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Aufgrund des eingetretenen Todes des Kindes hält sich die Vergleichssumme noch im Rahmen. Im Bereich des Geburtsschadenrechtes, in denen es zu schweren körperlichen und geistigen Schädigungen eines Neugeborenen kommt, sind Schadensummen im deutlich sechs- bis siebenstelligen Bereich keine Seltenheit, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LLM fest.
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