Markus Sigmund

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Die Richtlinien des ersten EU-Mobilitätspakets gelten bereits seit Sommer vergangenen Jahres. Doch viele Transport- und Logistikunternehmen unterschätzen immer noch die Folgen. Darauf hat jetzt die Economic Drive Stein GmbH hingewiesen. Der Anbieter von Fahrerschulungen aus dem nordrhein-westfälischen Essen sieht insbesondere durch die Änderungen zu den Lenk- und Ruhezeiten und eine Fehlbedienung des digitalen Tachographen die Gefahr von drastischen Bußgeldern und Sanktionen für Fuhrparkbetreiber und Fahrer.

 

“Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird für Transport- und Logistikunternehmen immer wichtiger. Wir beobachten schon seit einiger Zeit, dass auf der einen Seite die Zahl der Kontrollen sowie die Höhen der Bußgelder zunehmen, während auf der anderen Seite die Toleranz bei Verstößen abnimmt”, sagt Heiko Stein, Prokurist bei der Economic Drive Stein GmbH. Ein Schwerpunkt des EU-Mobilitätspakets liegt bei den Lenk- und Ruhezeiten. So müssen jetzt zum Beispiel nicht nur Fahrunterbrechungen und Pausen, sondern auch krankheitsbedingte Fehlzeiten oder der Jahresurlaub digital erfasst werden. Die Einhaltung aller Vorschriften ist von den Unternehmen sicherzustellen. Kommen sie ihrer Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder in Höhe von 30.000 Euro und mehr sowie Sanktionen.

 

“Die meisten Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten gehen auf eine Fehlbedienung des digitalen Tachographen zurück. Vielen Unternehmen mangelt es nach wie vor an den notwendigen Kenntnissen zum Umgang mit dem Kontrollgerät”, erklärt Stein. Die Economic Drive Stein bietet daher einen speziellen Kurs zum Thema digitaler Tachograph an. Dieses vermittelt neben den Grundlagen auch die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Tipps zum Verhalten bei Kontrollen. Darüber hinaus bietet die Economic Drive Stein anderen Unternehmen auch konkrete Hilfe bei der Auswertung des digitalen Tachographen an.

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Die erste Stufe des EU-Mobilitätspakets, das sogenannte EU-Mobilitätspaket I, wurde am 08.07.2020 beschlossen und am 31.07.2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das primäre Ziel der Maßnahmen ist es, die Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer zu verbessern. Die Neuregelungen betreffen den Marktzugang, die Entsendebestimmungen, die Kontrolle von Kabotagebeförderungen sowie die Lenk- und Ruhezeiten. Weitere Regelungen wie zum Beispiel die Nachrüstpflicht für digitale Fahrtenschreiber in Kleinlastwagen werden ab Juli 2026 verbindlich.

 

Weitere Informationen zur Economic Drive Stein GmbH unter: www.economic-drive.de