Fachforum bestätigt: Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) fördert Gesundheitsvorsorge und steigert Attraktivität der Unternehmen als Arbeitgeber

(Mynewsdesk) Hannover, 19. Dezember. Regelmäßige ärztliche Vorsorgeuntersuchungen sind nicht nur Voraussetzung für eine stabile Gesundheit und körperliches Wohlbefinden, sondern können im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) auch arbeitgeberseitig gefördert werden. Die frühzeitige Erkennung von Krankheiten steigert die Heilungschancen bei den Betroffenen – und senkt somit gleichzeitig Krankheitskosten bei den Arbeitgebern. Die Investition ist dabei für Arbeitgeber überschaubar und steigert zudem die Chancen im Wettbewerb um Fachkräfte. Das bestätigten Ergebnisse eines bKV-Fachforums in Dortmund, das am gestrigen Dienstag von rund 25 Unternehmern aus verschiedenen Branchen besucht wurde.

„Was hierzulande für Babys und Kleinkinder verpflichtend ist, geht im Erwachsenenalter immer häufiger verloren: Die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung durch einen Haus- oder Facharzt“, bedauert Christoph Lampe, Produktmanager Krankenversicherungen für Swiss Life Select ( http://www.swisslife-select.de / ), und erläutert weiter: „Die von der Gesetzlichen Kasse (GKV) bezahlten Vorsorgeuntersuchungen reichen nicht aus. Ein beginnender Brustkrebs ist beispielsweise nur durch eine Mammographie früh und sicher zu diagnostizieren – die jedoch zahlt die GKV im Regelfall erst ab 50 Jahren. Vorsorgetarife kosten nur etwa 10 Euro monatlich und decken die zusätzlichen Kosten.“

Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verdeutlichen, weshalb eine Investition in betriebliche Krankenversicherungslösungen für Unternehmen und Versicherte nach wie vor attraktiv ist.
„Die private Zusatzversicherung bleibt für viele gesetzlich Versicherte aufgrund der überschaubaren Kosten das Mittel der Wahl, um im Ernstfall die bestmögliche ärztliche Versorgung zu erhalten. Deshalb ist die betriebliche Krankenversicherung gerade für die Mehrzahl der Beschäftigten in Deutschland eine relevante Vorsorgeleistung“, bestätigt auch Stephan Naskowiak, Direktor Produktmanagement Versicherungen für Swiss Life Select.

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Die bKV bietet auch bereits erkrankten Mitarbeitenden Versicherungsschutz, denn Gesundheitsprüfungen sowie Wartezeiten fallen in der Regel nicht an. Lediglich bereits begonnene oder angeratene Behandlungsmaßnahmen können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht das Recht auf Fortführung des Vertrages zu Normalkonditionen – ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung.

Nach aktueller Rechtsauffassung des Bundesfinanzministeriums wird die bKV ab 2014 nicht mehr im Rahmen des sogenannten Sachwertbezuges („44-EUR-Regelung“) steuer- und sozialabgabenfrei sein. „Die Bedeutung einer stabilen Gesundheit und entsprechender Leistungsfähigkeit sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber jedoch weiterhin unstrittig. Die im Rahmen einer bKV-Lösung enthaltenen Leistungen bleiben deshalb attraktiver Bestandteil einer ganzheitlichen Gesundheitsvorsorge“, unterstreicht Naskowiak.

Neu: bKV-Lösungen auch für Kleinstkollektive möglich

Die Produktlandschaft im Bereich betriebliche Krankenversicherung bietet neben Komplettlösungen für große Unternehmen auch die Möglichkeit einer Nutzung durch Kleinstkollektive von weniger als 10 Mitarbeitenden. Diese Option ist besonders interessant für Betriebe im Bereich Handwerk, der Lebensmittel- oder Dienstleistungsbranche.

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