(DAV). Der Bundesrat hat sich jüngst in zwei Initiativen für eine Stärkung der eingetragenen Lebenspartnerschaften stark gemacht. Zwar gibt es schon jetzt Rechte und Pflichten für die Lebenspartner, eine Gleichstellung mit der Ehe ist aber noch nicht erfolgt.
So sprach sich der Bundesrat am 4. September 2015 dafür aus, Personen, die im Ausland eine gleichgeschlechtliche Ehe schließen wollen, künftig in Deutschland ein Äquivalent zum Ehefähigkeitszeugnis auszustellen. In einigen Staaten ist dies Voraussetzung, um zu heiraten oder die Partnerschaft eintragen zu lassen. Dafür muss eine Änderung des entsprechenden Paragrafen im Personenstandsgesetz erfolgen. Dies ist bereits Teil eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung, mit dem auch in weiteren Normen des Zivil- und Verfahrensrechtes sowie des sonstigen öffentlichen Rechts eine Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaften erreicht werden soll.
Die meisten Änderungen seien aber von “geringer praktischer Bedeutung”, da es sich im Wesentlichen um redaktionelle Anpassungen handele, schränkt die Bundesregierung in der Begründung ein. Änderungen seien demnach etwa in einigen Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen, der Höfeordnung, dem Bundesvertriebenengesetz, der Insolvenzordnung, im Heimarbeitsgesetz und dem Schuldrechtsanpassungsgesetz vorgesehen.
Gesetzentwurf zur Ehe für gleichgeschlechtliche Personen
Weitergehend hat sich der Bundesrat am 25. September 2015 ausgesprochen: Künftig sollen auch gleichgeschlechtliche Personen die Ehe eingehen können. Dafür sind Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch notwendig. Nach Ansicht der Länderkammer stellt das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität dar. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels gebe es keine haltbaren Gründe mehr, homo- und heterosexuelle Paare rechtlich unterschiedlich zu behandeln, führen die Länder zur Begründung ihrer Initiative aus.
Des Weiteren haben die Länder die Bundesregierung zudem im Juni 2015 in einer Entschließung aufgefordert, die Benachteiligungen gleichgeschlechtlicher Paare im Eherecht zu beenden.
Anwaltliche Hilfe für Lebenspartner
Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist darauf hin, dass Paare, die eine Lebenspartnerschaft eingehen oder beenden wollen, sich wie echte Eheleute anwaltlich beraten lassen sollten. Gerade weil der gesetzliche Schutz nicht so weit geht wie bei der Ehe, ist es wichtig, den anderen abzusichern und Vorkehrungen für eine mögliche Trennung zu treffen. Erfolgt eine Trennung, sind ähnliche Fragen zu klären wie bei einer Scheidung. Anwaltliche Hilfe ist auch dann vonnöten.
Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
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