Fidentum GmbH insolvent – BaFin ordnet Abwicklung der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG an

Fidentum GmbH insolvent - BaFin ordnet Abwicklung der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG an

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Über die Fidentum GmbH wurde am Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren am 4. Dezember eröffnet (Az. 67c IN 473/15). Das Emissionshaus bot den Fonds LombardClassic 3 an.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Fidentum GmbH legte den Fonds LombardClassic 3 auf. Anleger investierten damit indirekt in das sog. Lombardgeschäft. Ihre Gelder wurden als zweckgebundene Darlehen der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellt. Diese investierte überwiegend in Pfandbriefe.

Allerdings hat die Finanzaufsicht BaFin der Gesellschaft mit Bescheid vom 4. Dezember aufgegeben, das unerlaubt betriebene Kreditgeschäft unverzüglich einzustellen und die Darlehensverträge abzuwickeln. Am gleichen Tag eröffnete das Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fidentum GmbH.

Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 5.000 Euro an dem Fonds LombardClassic 3 beteiligen. Angestrebt wurde ein Emissionsvolumen in Höhe von 30 Millionen Euro mit Erhöhungsoption. Bei einer Laufzeit von drei Jahren sollte die Beteiligung den Anlegern eine planmäßige Rendite von bis zu 7 Prozent im Jahr bringen. Jetzt dürften nicht nur die Auszahlungen ausbleiben, sondern die Anlegergelder ernsthaft in Gefahr sein. Anleger dürften von dieser Entwicklung beunruhigt sein und sehen ihr investiertes Geld in Gefahr. In dieser Situation können sie sich an im Bank- und Kapitalmarktrecht versierte Rechtsanwälte wenden.

Die Fondsgesellschaft dürfte als eigenständige Gesellschaft zwar nicht direkt von der Insolvenz der Fidentum GmbH betroffen sein, sollte die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG die Darlehen nicht zurückzahlen können, drohen den Anleger aber dennoch finanziellen Verluste. Um dem vorzubeugen, sollten frühzeitig die rechtlichen Möglichkeiten der Anleger geprüft werden. In Betracht kommt dabei auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese können u.a. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Die Anleger haben mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen erworben und stehen dadurch auch im Risiko, das im Totalverlust des investierten Geldes enden kann. Darüber hätten die Anleger umfassend informiert werden müssen. Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen die Prospekt- und Unternehmensverantwortlichen geprüft werden.

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