Katholischer Wohlfahrtsverband: Landeserlass soll Rechtssicherheit für Betroffene schaffen

Freiburg/Stuttgart, 20. März 2017 – Die Caritas in Baden-Württemberg begrüßt den Vorstoß der Landesregierung, bessere Rahmenbedingungen für die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Dies hatte Sozialminister Manfred Lucha am vergangenen Freitag (17. März) am Rande der Integrationsministerkonferenz in Friedrichshafen angekündigt. Besonders im Rahmen der Ausbildung sei eine sichere Perspektive und eine klare Rechtslage für potenzielle Auszubildende und Arbeitgeber Grundvoraussetzung, so Lucha. Daher wolle sich das Land auch für mehr und dringend benötigte Auszubildende in der Altenpflege einsetzen.

In einer ersten Stellungnahme begrüßte die Caritas in Baden-Württemberg den Vorstoß der Integrationsminister. Für eine erfolgreiche Ausbildung benötigten die Asylsuchenden – außer persönlichem Interesse und individueller Eignung für den Pflegeberuf – vor allem gute Sprachkenntnisse, so die Caritas. Auch beim Thema Aufenthaltsstatus brauchten Flüchtlinge und Ausbildungsbetriebe mehr Verlässlichkeit; bisher hatten in vielen Fällen eine drohende Abschiebung oder bürokratische Hürden viele Arbeitgeber davon abgeschreckt, Asylsuchende auszubilden.

In den letzten Jahren hatte der Gesetzgeber bereits sukzessive Hürden für Asylbewerber und Geduldete abgebaut, zuletzt mit dem Integrationsgesetz in 2016. Mit der so genannten Ausbildungsduldung wird seit August letzten Jahres Arbeitgebern einerseits, Flüchtlingen und Geduldeten in Ausbildung andererseits ein sicherer Aufenthalt bis zum Abschluss der Lehre garantiert. Ausgenommen davon sind bisher noch die ein- bis zweijährigen Qualifizierungen, die den Bewerbern einen Einstieg in eine Pflegeausbildung eröffnen. Dass Baden-Württemberg hier eine Gesetzesanpassung auf Bundesebene gefordert hat, damit Geflüchtete auch bei einer Qualifizierung – zum Beispiel als Altenpflegehelfer – eine Ausbildungsduldung erhalten können, erkennt die Caritas im Land ausdrücklich an. Die Beratungspraxis zeige allerdings, dass seit der Gesetzesnovellierung kaum von der Ausbildungsduldung Gebrauch gemacht wurde.

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Sozialarbeiter und ehrenamtlich Engagierte der Caritas hatten in den letzten Monaten viel Zeit und Energie investiert, um geflüchtete Menschen bei der Ausbildungssuche zu unterstützen; dabei scheiterten sie allerdings häufig an der Bürokratie. Bereits zugesagte Ausbildungsverträge mussten wegen fehlender Beschäftigungserlaubnisse wieder aufgelöst werden. Und das, obwohl die potenziellen Lehrlinge alle Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis erfüllt hatten. Deshalb fordert die Caritas in Baden-Württemberg die Landesregierung auf, bürokratische Hemmnisse schnellstmöglich abzubauen, damit die gesetzlichen Möglichkeiten tatsächlich auch greifen. Die Caritasvorstände Mathea Schneider (Freiburg) und Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock (Stuttgart) plädieren daher für einen Landeserlass, um Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen; dabei verweisen sie auf das Land Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es seit Ende 2016 einen solchen Landeserlass, der den Anspruch auf Duldung zum Zweck einer Ausbildung gesetzlich verankert. Die Caritas in Baden-Württemberg unterstützt diese Verfahrensweise und die klare Entscheidung für den sicheren Zugang zum Ausbildungsmarkt.

Als Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche vertritt die Caritas in Baden-Württemberg rund 3.800 Einrichtungen mit mehr als 175.000 Plätzen in unterschiedlichen Hilfefeldern, in denen 65.000 Mitarbeiter/innen tätig sind.

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