Förderung für Photovoltaik-Anlagen auf dem freien Land wird grundlegend verändert - Erste Ausschreibungsrunde beginnt in Kürze

Franklin Hünger

Duisburg, 29. Januar 2015 – Wettbewerb um den günstigsten Preis – was für die Betreiber von Photovoltaikanlagen aufgrund der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz bislang ein Fremdwort gewesen ist, wird bereits in Kürze Realität: Künftig können Betreiber von Freiflächenanlagen nicht mehr auf gesetzlich festgelegte Vergütungen setzen, sondern müssen sich in einem Ausschreibungsverfahren um die finanzielle Förderung ihrer Stromerzeugung bewerben. In den Genuss der Förderung kommen dann nur noch diejenigen Anbieter, die die günstigsten Angebote machen.

Dies sieht die sogenannte Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) vor, die das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Betroffen von dieser Regelung ist die gesamte Photovoltaikbranche – insbesondere Projektentwickler, Investoren, Eigentümer von Freiflächen sowie große und kleine Energieversorger. Franklin Hünger, für Energiewirtschaft zuständiger Partner bei PKF Fasselt Schlage in Duisburg: “Mit der Verordnung macht die Bundesregierung nun Ernst mit ihrer Ankündigung, den Wettbewerb auf dem Markt der Erneuerbaren Energien zu stärken. Dies erfordert ein radikales Umdenken bei allen Marktteilnehmern: Noch mehr als zuvor benötigen Unternehmen einen soliden Business-Case und sichere Kenntnisse der gesetzlichen Vorgaben, um in diesem Markt weiter mitspielen zu können.”

Die Verordnung soll bereits in Kürze in Kraft treten, da das erste Ausschreibungsverfahren bereits Ende Februar/Anfang März beginnen soll. Für potenzielle Bieter bleibt dann nur wenig Zeit. Denn laut dem Verordnungsentwurf müssen die Angebote für die erste Runde bis zum 15. April 2015 abgegeben werden.

Zur Person:
Franklin Hünger, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, ist seit 18 Jahren in der Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung tätig und seit 2009 Partner bei PKF Fasselt Schlage. Einer seiner Tätigkeitsschwerpunkte ist die Prüfung und Beratung von Versorgungsunternehmen sowie die spezialgesetzliche Prüfung in diesem Bereich. Des Weiteren ist er für Unternehmensbewertungen, Kostenträgerrechnungen, kartellrechtliche Fragestellungen und die Beratung in Fragen der Restrukturierung zuständig. Als Autor und Referent steht er für Fragen zu der Netzentgeltkalkulation für den Zugang zu Strom- und Gasnetzen, zur Umsetzung der Entflechtungsvorgaben bei Energienetzen, zur Prüfung nach dem EEG und zur Rechnungslegung nach dem EnWG zur Verfügung.

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