Freddy Meißenkaiser bereut es sehr: nach einigen Maß Bier setzte er sich hinter das Steuer und fuhr nach Hause. Ob nun die 1,64 Promille Alkohol in seinem Blut die Ursache dafür waren, dass er die rote Ampel übersah, man kann nur vermuten.

Führerschein in der Maß Bier ertränkt: MPU - und was nun?

Glasklare Gewissheit ist inzwischen jedoch: Aufgrund dieses Alkoholpegels büßt Freddy Meißenkaiser nicht nur seinen Führerschein sondern, wenn auch selbst bestimmt, seine Beförderung zum Gebietsleiter Süddeutschland ein.

Jedes Jahr verlieren in München gerade nach dem Oktoberfest unzählige Menschen ihren Führerschein. Viele Alkoholsünder werden zudem erst am nächsten Tag mit Restalkohol erwischt. Alkohol ist eine gesellschaftlich akzeptierte Droge. Und genau darin liegt die Tücke.
Nach ein paar Bierchen in geselliger Runde mit Freunden oder nach einen erfolgreichen Geschäftsabschluss ist man sehr beschwingt. So beschwingt, dass man sich auch zutraut, ohne Alkohol-Kontrolle den Weg nach Hause zu schaffen. Und zu beschwingt, die Gefahren einer solchen Fahrt realistisch einzuschätzen zu können.

Holt den, inzwischen ernüchterten Fahrer nach dem Zusammentreffen mit den Herren in Grün, die Realität wieder ein, so sieht er sich konfrontiert mit juristischen Konsequenzen von der Ordnungswidrigkeit bis hin zur Strafanzeige – Führerscheinverlust und MPU inklusive. Ganz abgesehen von nagenden, moralischen Selbstvorwürfen, wenn Personen dabei zu Schaden gekommen sind.

Unabhängig von einer gerichtlichen Führerscheinsperre kann das Straßenverkehrsamt nun eine MPU “Medizinisch- Psychologische- Untersuchung”, die im Volksmund auch als “Idiotentest” bekannt ist, verlangen. Bei dieser Untersuchung soll die Kraftfahreignung festgestellt werden. Dazu müssen im Rahmen verschiedener Untersuchungen und Tests Eignungszweifel ausgeräumt werden. Das ist die Voraussetzung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

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