Schulungskonzept hilft gesetzlicher Pflicht nachzukommen

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

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Auch wenn es viele noch nicht wissen und berücksichtigen, ist seit 2014 für Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gesetzliche Pflicht. Die Durchführung und Planung geeigneter Maßnahmen ist für viele Unternehmen eine große Herausforderung. Die Chance jedoch liegt in einer Verbesserung der Prozesse, Effizienz und Qualität – und nicht zuletzt in der Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter als Grundlage der Produktivität.

Auf knapp 29 Milliarden Euro beziffert das Statistische Bundesamt den volkswirtschaftlichen Schaden durch Krankheitskosten aufgrund psychischer Belastungen. Durch die Gefährdungsbeurteilung sollen zunächst die Belastungen am Arbeitsplatz z. B. durch Arbeitsinhalte, -organisation und den sozialen Beziehungen gemäß §5 ArbSchG ermittelt werden. Karin Probst von 2 Change begleitet Unternehmen mit ihrem Team seit vielen Jahren auf dem Weg zu einem gesunden Unternehmen, und bemerkt, dass diese “weichen Faktoren” noch nicht die Aufmerksamkeit von Fachkräften erhalten, die ihnen als wichtiger Erfolgsfaktor gebührt. Das Gestaltungspotential, welches durch die Gefährdungsbeurteilung analysiert werden sollte, ist in vielen Unternehmen noch Brachland. Die Fülle der wissenschaftlich getesteten Analysemethoden schreckt zunächst eher ab. Doch bietet die Toolbox der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de) hier einen guten ersten Überblick in der Auswahl der Verfahren. “In der Gefährdungsbeurteilung ist leider nicht vorgegeben, wie man die Ergebnisse auswertet und geeignete Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention ableitet, steuert, überprüft und dokumentiert”, weist Karin Probst auf mögliche Stolpersteine in der innerbetrieblichen Umsetzung hin. “Ebenso wenig ist eine Auswertung der Resilienz-Faktoren integriert. Wichtig ist vor allem eine hohe kommunikative Kompetenz. Unternehmensleitung, Betriebsrat, Personalentwicklung und Führungskräfte müssen ins Boot geholt werden, auch wenn es nicht immer einfach ist, hier eine Gemeinsamkeit zu erzeugen.” Die Bausteine der Schulung “Durchführung der Gefährdungsbeurteilung”, “Ableitung und Konzeption der Maßnahmen”, “Überprüfung und Dokumentation” sowie die Transfersicherung sollten auf die jeweiligen Anforderungen zugeschnitten werden, weil es sehr viel Fingerspitzengefühl braucht, die zum Unternehmen und deren Mitarbeitern passenden Instrumente einzusetzen. Ziel des eigens dafür entwickelten Schulungskonzeptes ist also, die durchführenden Fachkräfte so zu begleiten, dass sie in einer guten Prozessqualität nicht nur der gesetzlichen Pflicht Genüge leisten, sondern vor allem einen nachhaltigen messbaren Nutzen für das Unternehmen ableiten. Weitere Infos unter www.2-change.de

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To change bedeutet die Initiierung eines tief greifenden Veränderungsprozesses im Spannungsfeld Organisation, Privatleben und der individuellen Persönlichkeit. In aufeinander abgestimmten Modulen unterstützt Karin Probst diese Veränderungsprozesse mit Beratung, Training, Coaching und Blended Learning Transferbegleitung. Als zertifizierter Business-Coach setzt die Spezialistin für Burnoutprävention nach Absprache dort an, wo Sand im Getriebe sein könnte: Ob an persönlichen oder strukturellen Faktoren. Ziel ist es, eine Unternehmenskultur zu entwickeln und trainieren, in der Mitarbeiter und Unternehmen gesund bleiben.

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