Neuauflage des zuletzt 2006 veröffentlichten Anhaltspunktepapiers des BKA (FIU) Grundlage der Geldwäscheprävention in den Unternehmen

Geldwäscheprävention : BKA veröffentlicht neues Anhaltspunktepapier

Köln, 9. September 2014
Deutschland sieht sich schon seit längerem wegen seiner schleppenden Umsetzung der Geldwäscheprävention der Kritik internationaler Organisationen ausgesetzt. So verwundert es nicht, dass auf der zuständigen Länderebene Kontrollen der sogenannten Verpflichteten deutlich intensiviert werden. Überfällig war auch eine Neuauflage des zuletzt 2006 veröffentlichten Anhaltspunktepapiers des BKA (FIU). Dies liegt seit Ende August vor.
In diesem Papier werden für wesentliche Gruppen von Verpflichteten Kriterien dargestellt, die geeignet sein können zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden.
Es enthält zunächst knapp 50 allgemeine Warnhinweise, dazu kommen allein 28 spezielle Hinweise für Versicherungsvermittler und 45 Hinweise für den gewerblichen Güterhandel und die der Immobilienvermittlung. Das BKA verzichtet darin allerdings auf konkrete Fallbeschreibungen, verweist jedoch auf eigene Newsletter bzw. auf die FATF (Financial Action Task Force).
“Dies Anhaltspunktepapier ist gerade für den gewerblichen Güterhandel, die Immobilien- und Versicherungsvermittlung ein ausgezeichnetes Instrument für die Einrichtung interner Sicherungsmaßnahmen zur Geldwäscheprävention.”, so Andreas Glotz, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention. Es enthält eine Vielzahl von praxisbezogenen Hinweisen, die ausnahmslos auch Ermittlungsergebnisse widerspiegeln. “Insofern ist es bedauerlich, dass diese wichtige Arbeitsgrundlage lediglich einigen Verbänden, Behörden und lediglich ausgewählten Unternehmen zur Verfügung gestellt wird. Die gesamten und immanent gefährdeten Bereiche des KFZ Handels, des Juwelen-, Uhren- und Edelmetallhandels, des Kunst- und Antiquitätenhandels bleiben insoweit außen vor, obwohl gerade diese Unternehmen von den Kontrollen der Länder massiv betroffen sind. Gerade bei diesen gehört es zudem zur ihrer gesetzlichen Verpflichtung, ihr Wissen um mögliche Anhaltspunkte zu aktualisieren und dieses Wissen auch an betroffene Mitarbeiter weiterzugeben.”
Die Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH berät Unternehmen und Verpflichtete bei der Umsetzung der komplexen Vorgaben des Geldwäschegesetzes.
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