Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung tritt morgen in Kraft

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Am heutigen Donnerstag (17. Dezember 2015) wurde das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Bundesanzeiger veröffentlicht, gemäß Artikel 8 des Gesetzes tritt es am morgigen Freitag in Kraft. Ab dann werden wieder anlasslos Kommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland auf Vorrat gespeichert. Telefonate, SMS und E-Mailverkehr mit Geheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten, Datenschutzbeauftragten und Journalisten sind herbei nicht von der Speicherung ausgenommen.

Nachdem der Bundestag das Gesetz im Oktober beschlossen hat, hatte der Bundesrat im November seine Zustimmung zu der umstrittenen Überwachungsvorschrift gegeben.

Hintergrund zur Einführung ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006, die alle EU-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Ein entsprechendes Gesetz trat in Deutschland bereits im Jahr 2008 in Kraft, wurde aber mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Auch durch das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung werden alle Internet- und Telefon-Provider veranlasst Verbindungsdaten Ihrer Kunden zu speichern und zur Auswertung für berechtigte Stellen bereitzuhalten.

Was wird gespeichert?

– Telefonnummer (Anschlussnummer) der Beteiligten
– Standort der Beteiligten
– Versender- und Empfängernummer sowie der Inhalt einer SMS
– Beginn, Ende und Dauer der Verbindung
– IP-Adresse der Beteiligten Computer

Wie lange wird gespeichert?

– Standortdaten vier Wochen
– Alle anderen Daten 10 Wochen

Wer darf die Daten einsehen?

– Polizeidienststellen
– Staatsanwaltschaften
– Verfassungsschutzämter
– Bundesnachrichtendienst
– Militärischer Abschirmdienst

Gibt es Kritik an dem Gesetz?

Auch dieses mal gibt es starke Kritik an der Vorratsdatenspeicherung. Während Datenschützer mit Hinblick auf die immer lückenlosere Überwachung in Deutschland grundsätzliche Kritik an dem Gesetz äußern, kritisieren die betroffenen Telekommunikationsanbieter vor allem den Aufwand und die Mehrausgaben für die Umsetzung. Der IT-Verband Bitkom schätzt die Kosten für die Speicherung auf einen dreistelligen Millionenbetrag.

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Kritik am Verfahren des Gesetzes kommt auch von der ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Wie der "Zeit Online" bereits Ende Oktober zu entnehmen war, wurde eine Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung durch die FDP veranlasst.

Auch die Europäischen Kommission hat nun bemängelt, dass sie die Strafverfolgungsbehörden bei der neuerlichen Einführung des Gesetzes, nicht ausreichend durch Gerichte kontrolliert sieht. Des weiteren wurde kritisiert, das die Voraussetzungen, unter denen eine Auswertung der Daten erfolgen darf, nicht hinreichend genau definiert wurden.

Was bringt die Datenspeicherung?

Befürworter der Vorratsdatenspeicherung führen immer wieder das Argument an, dass Straftaten besser aufgeklärt oder sogar verhindert werden könnten.

Wissenschaftler des Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht kamen 2012 zu der Erkenntnis, dass der Wegfall der ersten 2008 in kraft getretenen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht als Ursache für Veränderungen bei der Aufklärungsquote gelten kann.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kamen bei der Auswertung statistischer Zahlen des Bundeskriminalamts zum Schluss, dass sich die Aufklärungsquote durch die eingeführte Überwachungsmaßnahme, um gerade einmal 0,006 Prozent verbessert hat.

Was bringt die Datenspeicherung noch?

– Die völlige Überwachung aller Bürger ohne jeden Anlass
– Das ungute Gefühl der permanenten Überwachung
– Die Nutzung der beim Provider gespeicherten Daten durch unberechtigte Dritte
– Die Möglichkeit Profile zur sozialen Vernetzung einer Person, ihre Lebensgewohnheiten und ihre Aufenthaltsorte zu erstellen und ihr künftiges Verhalten antizipierbar zu machen.
– Die Möglichkeit den Kreis der Zugriffsberechtigten und und somit die Nutzung der Daten immer weiter auszudehnen (Bayern denkt bereits darüber nach auch dem Verfassungsschutz Zugriff auf die gespeicherten Daten zu gewähren)

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Kann man der Überwachung entgehen?

Es gibt kaum eine Möglichkeit der Überwachung zu entgehen wenn man über moderne Kommunikationsmittel am gesellschaftlichen Leben teil haben will. Einige Anregungen zur Vermeidung der Daten finden sich auf den Seiten von Netzpolitik.org

Schlusswort

Ob es bei der Einführung des Gesetzes bleibt müssen wir wohl abwarten. Es gibt jedenfalls einige Klagen die bereits eingereicht wurden und die durchaus Aussicht auf Erfolg haben könnten.

Offensichtlich ist es so, dass die Regierenden zu einer Art „Try and Error System“ übergegangen sind, um Gesetze einfach mal zu beschließen und hinterher abzuwarten ob sich Protest in der Bevölkerung regt. Das Schlusswort spricht anscheinend immer häufiger der Bundesgerichtshof als oberster "Schiedsrichter".

Mit Freundlichen Grüßen

Matthias Walter | EDV-Sachverständiger | Auditor für Datenschutz und IT-Sicherheit

Quellen:

Bundesanzeiger
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F* [%40attr_id%3D%27bgbl115s2218.pdf%27]__1450447080422

Verfassungsklage der FTP
http://www.zeit.de/news/2015-10/26/deutschland-fdp-legt-verfassungsklage-gegen-vorratsdatenspeicherung-ein-26182402

Rechtsgutachten der Wissenschaftliche Dienste
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/rechtsgutachten_grundrechtecharta.pdf

Artikel Netzpolitik.org
https://netzpolitik.org/2015/digitale-selbstverteidigung-gegen-vorratsdatenspeicherung-wie-man-metadaten-vermeidet/

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