Wolfgang Hauke

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Artikel 25 der allgemeinen Menschenrechte: Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet.

Da sich dieses Recht für viele Menschen immer weniger erfüllt, ist es für den Menschen wichtig geworden, bewusst zwischen natürlichen und kulturellen Menschenrechten zu unterscheiden. Der Unterschied zwischen einem natürlichen und einem kulturellen Menschenrecht besteht darin, dass dem Einzelnen das natürliche Menschenrecht, wie etwa das Recht auf Freiheit, durch seine Geburt von der Natur selbst verliehen und damit nicht von einer Gesellschaft oder von einem Staat gegeben wird.

Das natürliche Leben auf der Erde verwirklicht sich grundsätzlich nur durch das Individuum, so dass ein Gemeinwesen erst dann entsteht, wenn mehrere Individuen eine Gemeinschaft bilden. Da die Gemeinschaft kein Lebewesen an und für sich ist, kann sich eine natürliche Gemeinschaft auch nicht höhere Rechte einräumen als sie den Individuen dieser Gemeinschaft zubilligt, ohne dass eine solche Organisation biologisch fragwürdig und widersprüchlich wird.

Wie brisant eine Kultur für das menschliche Individuum werden kann, die ihre positivistischen Menschenrechte über die natürlichen Menschenrechte stellt, wird vor allem durch das Beispiel des Naturrechts für eine Revier-Inbesitznahme deutlich. Jede Pflanze und jedes Tier hat das grundsätzliche natürliche Recht, Kraft seines eigenen Willens ein Stück Land zu besetzten und gegen Eindringliche zu verteidigen. Für den Menschen ist dieses natürliche Bodenrecht besonders wichtig geworden, da der menschliche Nachwuchs 18 Jahre benötigt, um zu einer vollständigen körperlichen, seelischen und geistigen Reife zu gelangen. Die menschliche Familienbildung setzt daher einen relativ gesicherten Grund und Boden voraus, der innerhalb einer natürlichen Gemeinschaft für alle Mitglieder selbstverständlich ist. Entsteht aus einer menschlichen Gemeinschaft eine Gesellschaft, die aufgrund der Anzahl ihrer Individuen dazu gezwungen ist, in die Höhe zu bauen, so muss diese Gesellschaft das natürliche Bodenrecht durch ein entsprechend modifiziertes Wohnrecht ersetzen, um das Naturrecht der Revier-Inbesitznahme in einer adäquaten Weise aufrecht zu erhalten. Konzentriert und zentralisiert sich jedoch innerhalb einer Gesellschaft das Eigentum an Grund und Boden und entsteht dadurch vielen Menschen der Zwang zu einer Mietzahlung, wird dadurch notwendig das natürliche Bodenrecht des Menschen auf eine willkürliche Weise aufgekündigt.

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Die seit 5000 Jahren existierende Standeskultur (Klassengesellschaft) übergeht das natürliche menschliche Recht auf eine Revier-Inbesitznahme bis heute auf eine „obligatorische“ Weise, so dass der „einfache“ Mensch für die Herrenmenschen der Kultur zwangsläufig zu einem Dienermenschen oder Sklavenmenschen geworden ist, der für ein Dach über dem Kopf, für seine Kleidung, für seine Nahrung und für einige tröstende Luxusprodukte oft den ganzen Monat lang arbeiten muss. Die dadurch dauerhaft aufgekündigt bleibenden natürlichen Rechte auf eine Revier-Inbesitznahme und auf eine freiheitliche Lebensgestaltung wurden von der Standeskultur durch positivistische kulturelle Rechte ersetzt, wie z. B. durch das Recht auf Gesundheit, durch das Recht auf Bildung etc. Dadurch werden diese kulturellen Rechte auch zu einem trojanischen Pferd im Weltbild des Kulturmenschen, so dass die natürlichen Menschenrechte aus dem Bewusstsein des Kulturmenschen verschwinden und nur noch die kulturellen Rechte übrig bleiben, bzw. gesehen werden. Die zwangsläufige Folge ist eine ständige innere Unzufriedenheit des Kulturmenschen und eine dadurch entstehende ständige innere Quelle von Aggressionen, die der Einzelne in der Regel keiner Ursache zuordnen kann. Daher benötigt die traditionelle Standeskultur ständig neue Sündenböcke, um ein regelrechtes Ventil für die sich wie von selbst immer wieder erneuernden Kulturaggressionen zu generieren.

Der Mensch kann daher nur dann auf Dauer eine konstruktive Gemeinschaftsorganisation aufrecht erhalten, wenn sich der Einzelne bewusst bleibt, dass die Naturrechte des Menschen eingeborene Rechte sind, die kein Herrenmensch und kein absolutistischer Staat ohne verheerende Folgen aufkündigen kann. Dies gilt notwendig auch für eine dauerhafte Freiheitsbeschränkung im Zuge einer Virenbedrohung, die für die Sicherstellung eines positivistischen kulturellen Menschenrechts auf Gesundheit erfolgt.

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Nachwort

Eine weiterführende Auseinandersetzung mit den menschlichen Naturrechten und der Konstitution der traditionellen Standeskultur ermöglicht das Buch „Die Geschichte der kulturellen Fehlentwicklung oder die Erfindung der Sklaverei und ihre Folgen“. Das Buch erörtert die Entwicklung der Standeskultur von der frühen Antike bis in die Gegenwart und konzentriert sich ab dem frühen Mittelalter auf die deutsche Kulturgeschichte. Auf diese Weise erschließt sich dem Leser nach und nach ein Verständnis dafür, wie und warum es zu den kulturellen Schwierigkeiten gekommen ist, mit denen der Mensch heute zu kämpfen hat. Einige Auszüge des Buches finden Sie auf der Internetseite: www.die-geschichte-der-kulturellen-fehlentwicklung.de

Eine eingehende kritische Auseinandersetzung mit der gegenwärtigen Kultursituation ermöglicht die frei zugängliche Internetabhandlung: www.2035-der-Mensch-schafft-sich-ab.de

Informationen über den Autor

Der Autor ist ein Jahrgang 1968 und ist seit über 30 Jahren Holzkünstler und Philosoph. Vor etwa 20 Jahren hat der Autor damit begonnen, sich intensiv mit der Kulturgeschichte und der Religionsgeschichte auseinanderzusetzen. Dadurch hat sich für den Autor mit der Zeit eine logische Erklärung für die kulturelle Entwicklung der letzten 5000 Jahre herauskristallisiert.

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Wolfgang Hauke

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