Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe

Margit A. aus Essen:
Mein Sohn ist 16 und will gerne eine LAN-Party besuchen. Alle seine Freunde gehen auch hin. Aber: Man hört so viel über “Gewaltspiele”. Gibt es für solche Events ein Mindestalter?

Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung:
Ein gesetzliches Mindestalter für die Teilnahme an LAN-Partys gibt es nicht. Allerdings muss der Veranstalter das Jugendschutzgesetz beachten. Minderjährige dürfen nur Spiele spielen, die für ihre Altersgruppe freigegeben sind. Trägt ein Spiel den Vermerk “Keine Jugendfreigabe” oder ist es nicht gekennzeichnet, dürfen es nur Volljährige spielen. Ansonsten riskiert der Veranstalter ein hohes Bußgeld. Manche Veranstalter versuchen, den Jugendschutz zu umgehen, indem sie eine öffentliche Veranstaltung als privat “verkaufen”. Findet die LAN-Party in einer großen Halle statt und ist allgemein zugänglich, handelt es sich immer um eine öffentliche Aktion – und die Gesetze müssen beachtet werden. Bevor Sie Ihrem Sohn die Teilnahme erlauben, sollten Sie sich über die Veranstaltung informieren.
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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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