Beamtenanwärter, Referendare und Lehramtsanwärter können unabhängig vom Einkommen entscheiden, ob sie sich privat krankenversichern oder gesetzlich versichern wollen. Trifft man die Entscheidung, sich gesetzlich zu versichern, wird man freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dort besteht allerdings kein Beihilfenanspruch für Beamtenanwärter. Zudem zahlt man den vollen Beitragssatz von 15,5 %. Einen Arbeitgeberanteil gibt es bei Beamten im Gegensatz zu angestellten Arbeitnehmern nicht. Bei einem Beamtenanwärter mit einem Monats-Bruttoeinkommen von EUR 1.000,- beträgt der Krankenversicherungsbeitrag entsprechend EUR 155,- p.m. plus Beitrag zur Pflegepflichtversicherung. Beihilfe erhalten Sie kostenfrei. Die Erstattungssätze für Krankenheitskosten liegen dort jedoch nur zwischen 50% und 80%. Sollten Sie sich für die Beihilfe für Beamtenanwärter entscheiden, sind Sie daher gesetzlich verpflichtet, zusätzlich eine Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter abzuschließen. Die Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter schließt die Lücke zwischen 100% Erstattung und den Leistungen der Beihilfe. Mit unserem Tarifrechner können Sie berechnen, daß Sie bei der Privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter wesentlich weniger bezahlen als für die Gesetzliche Krankenversicherung. Gleichzeitig profitieren Sie als Beihilfe-/ Privatpatient von wesentlich besseren Versicherungsleistungen. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung profitieren Sie u.a. im stationären Bereich von einer Unterbringung im 2-Bettzimmer, im zahnärztlichen Bereich von hohen Erstattungssätzen für Zahnersatz und im ambulanten Bereich von der freien Arztwahl ohne Pflicht von Überweisungen durch den Hausarzt.
Fazit:
Mit der Kombination aus Beihilfe und Privater Krankenversicherung profitieren Sie von umfassenden und hochwertigen Krankenversicherungsleistungen bei niedrigeren Krankenversicherungsbeiträgen im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung.
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