Golden Gate GmbH insolvent – Anleihe am 11. Oktober fällig
http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html Die Golden Gate GmbH ist insolvent. Wie das Unternehmen am 2. Oktober mitteilte, werde beim zuständigen Amtsgericht München umgehend ein Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Gleichzeitig teilte das Immobilienunternehmen mit, dass der geschäftsführende Gesellschafter sein Amt mit sofortiger Wirkung niedergelegt hat. Das gilt auch für die Tochtergesellschaften der Golden Gate GmbH.
Grund für den Insolvenzantrag sei, dass die Golden Gate GmbH überschuldet und zahlungsunfähig sei. In dieser Situation wird zudem die 2011 begebene Unternehmensanleihe in Höhe von 30 Millionen Euro zzgl. Zinsen von 1,95 Millionen Euro am 11. Oktober fällig. Nach Unternehmensangaben seien alle Versuche, die Anleihe zu refinanzieren, gescheitert. Besonders die geplanten Projektveräußerungen in Leipzig und Amberg konnten kurzfristig nicht realisiert werden. Sollte das Amtsgericht München dem Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung zustimmen, werde die neue Geschäftsführung gemeinsam mit einem Sachwalter einen Sanierungsplan erarbeiten. Zudem soll ein Gläubigerausschuss gegründet werden.
In der Regel müssen die Gläubiger bei einem Insolvenzantrag mit finanziellen Verlusten rechnen. In diesem Fall können die Anleger hoffen, dass ihre Anleihe durch eine Grundschuld auf die Klinik-Immobilie in Leipzig besichert ist. Laut einem Gutachten aus dem Jahr 2011 liegt der Verkehrswert bei mehr als 30 Millionen Euro. Zudem soll es eine Patronatserklärung des ehemaligen Geschäftsführers geben.
Unklar ist allerdings, wann und in welchem Umfang das Geld an die Anleihe-Gläubiger fließen wird. Möglicherweise werden sie aufgefordert, ihren Beitrag zur Sanierung des Unternehmens zu leisten. In dieser unübersichtlichen Situation können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Interessen im Insolvenzverfahren und in der Gläubigerversammlung vertreten kann. Außerdem kann geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. In Betracht kommen zum Beispiel Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung. Diese können entstanden sein, wenn die Angaben im Verkaufsprospekt unvollständig, falsch oder auch nur irreführend gewesen sind.
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