ARAG Verbraucher-Information
Düsseldorf, 22.02.2013

Die kalte Jahreszeit zieht sich dahin, die Abwehrkräfte schwinden, die Grippewelle rollt! Da können Eltern schier verzweifeln, wenn das Kind krank, die Großeltern für eine Betreuung nicht erreichbar und die Urlaubstage alle schon verplant sind. Bei einer plötzlichen Erkrankung des Kindes muss man als Elternteil flexibel reagieren können, um Arztbesuche und Betreuung zu organisieren. Statistisch gesehen erkranken Kindergartenkinder an bis zu 10 Infekten im Jahr! Damit Arbeitnehmer für diese Fälle nicht ihren Erholungsurlaub aufbrauchen müssen, können sie laut ARAG Experten auf gesetzliche Sonderregelungen zurückgreifen.

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