Die SAP AG kündigt alle Verträge mit IT-Freiberuflern, um dem Risiko einer drohenden Scheinselbständigkeit vorzubeugen.
Viele Freiberufler haben befürchtet, dass irgendwann einmal eines der großen Unternehmen offen einräumt: “Ja – wir haben ein Problem mit dem Thema Scheinselbständigkeit.” Jetzt ist genau dies geschehen. Die SAP AG hat zum 1. März eine External Workforce Policy umgesetzt, die tiefgreifende Auswirkungen für die im Konzern tätigen IT-Freiberufler hat. Ich bin mir sicher, dass das nur die Spitze des Eisberges ist.
Wer ist wirklich Freiberufler?
Laut Definition ist die persönliche Unabhängigkeit kennzeichnend für einen freien Mitarbeiter. Der freie Mitarbeiter ist in der Gestaltung seiner Arbeitsbedingungen relativ frei und formal weder in zeitlicher, örtlicher oder fachlicher Hinsicht den Weisungen des Auftraggebers direkt unterworfen. Er ist gewöhnlich nicht in die Organisationsstruktur des Auftraggebers eingegliedert. (Wikipedia)
Mir sind nicht gerade wenige Kollegen bekannt – darunter auch zahlreiche Interim Manager -, die es sich bei ihren Kunden recht bequem gemacht haben. Da gibt es Mandate, die mitunter schon seit Jahren laufen und von einer Verlängerung in die nächste gehen. Für die beauftragenden Unternehmen macht das im Einzelfall sogar Sinn. Freie Mitarbeiter können einen wesentlichen Bestandteil der sogenannten “atmenden Organisation” ausmachen. Immer dann, wenn Projektressourcen nur temporär benötigt werden oder man nicht genau weiß, ob es nach dem aktuellen Projekt noch Arbeit gibt, ist der Einsatz eines Freiberuflers oder Interim Managers eine gute Entscheidung. Manchmal freilich zeugt es auch von Fantasielosigkeit …
Die Praxis sieht oft anders aus
Doch wie verhält es sich in den Fällen, in denen solche Kettenverträge zu Beschäftigungszeiten von mehreren Jahren und einer mehr als eindeutigen Eingliederung in die Organisation führen? Dazu habe ich eine recht klare Meinung. Und die deckt sich offenbar mit der Einschätzung des SAP Compliance Officers. Dieser kommt nämlich zu dem Ergebnis, dass das nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen eine erhebliche Gefahr darstellt. Kommt nämlich die Rentenversicherung Bund im Rahmen eines sogenannten Statusfeststellungsverfahrens zu dem Ergebnis, dass der Freiberufler oder Interim Manager dem Wesen seiner Beschäftigung nach ein Angestellter ist, so muss das Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend bis zum Beginn der Statusfeststellung bezahlen. Das kann bereits im Einzelfall, sicher jedoch bei ganzen Freiberufler-Armeen (wie z. B. bei der SAP AG), im wirtschaftlichen Desaster enden. Ein solches Risiko darf kein Unternehmen wissentlich eingehen.
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