Hauptsächlich Wasserboiler und Durchlauferhitzer werden unterstützt
unbenannt
Hartz IV-Empfänger können einen Mehrbedarf für Warmwasser beantragen, wenn ihr warmes Wasser mit einem Boiler, Durchlauferhitzer oder einer Gastherme dezentral erzeugt wird. In diesen Fällen spricht man von einer dezentralen Warmwasserzubereitung.
Hintergrund dieses Zuschlags für Warmwasser ist, dass die Kosten für die dezentrale Wasserzubereitung seit 2011 nicht mehr im Regelbedarf, also dem Grundbetrag, der den Lebensunterhalt sichern soll, enthalten sind. Diese Kosten werden seitdem über Mehrbedarfe nach