Höhere Erbschaftssteuer bei Immobilien zu erwarten

Höhere Erbschaftssteuer bei Immobilien zu erwarten

Für geerbte Immobilien könnte ab 2023 eine deutlich höhere Erbschaftssteuer anfallen. Grund sind Änderungen des Bewertungsgesetzes, die Teil des geplanten Jahressteuergesetzes 2022 sind.

Das Jahressteuergesetz 2022 ist noch nicht verbschiedet. Sollten Bundestag und Bundesrat grünes Licht für das Gesetzesvorhaben geben, führt das auch zu Änderungen im Bewertungsgesetz, die wiederum zu einer höheren Erbschaftssteuer für Immobilien schon ab Anfang 2023 führen könnten, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im Erbrecht hat.

Hat der Erblasser kein Testament erstellt, sieht das deutsche Erbrecht vor, dass die gesetzliche Erbfolge greift, das heißt die nahen Angehörigen wie Ehe- und Lebenspartner oder Kinder erben zuerst. Für sie gelten steuerliche Freibeträge. Für Ehegatten und Lebenspartner liegt der Freibetrag derzeit bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer bei 500.000 Euro, Kinder können einen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro in Anspruch nehmen; bei Enkelkindern beträgt der Freibetrag noch 200.000 Euro.

Sind Immobilien im Nachlass, sind die Freibeträge schnell erschöpft. Das gilt umso mehr, wenn es zu den geplanten Änderungen im Bewertungsgesetz kommt. Dann könnte die Erbschaftssteuer für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Miethäuser deutlich steigen. Ursächlich dafür ist insbesondere, dass das Ertrags- und Sachwertverfahren für die Bewertung bebauter Grundstücke und die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021 angepasst werden. Experten erwarten dadurch eine Steigerung der Erbschaftssteuer bei Immobilien um 20 bis 30 Prozent, in einigen Fällen sogar um bis zu 50 Prozent, wenn das Gesetz wie geplant verabschiedet werden sollte.

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Betroffenen Immobilienbesitzer sollten daher den Übergang der Immobilien vorausschauend und steueroptimiert planen. Eine Möglichkeit kann zum Beispiel die Schenkung zu Lebzeiten sein. Hier können Freibeträge im Abstand von zehn Jahren aufs Neue genutzt werden.

MTR Rechtsanwälte stellt Ihnen gerne einen im Erbrecht erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt für eine umsichtige Planung in Erbrechtsfragen zur Seite.

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