Hohe Steuerbelastungen für Immobilieneigentümer, aber auch großes Einsparpotenzial

(Bildquelle: iStock-1321142166)

Der Traum von den eigenen vier Wänden – sei es eine Eigentumswohnung oder ein Haus – ist für viele Menschen ein Symbol für Sicherheit und finanzielle Stabilität. Doch Immobilienbesitz bringt auch erhebliche Kosten mit sich, insbesondere in Form von Steuern. Der Staat erhebt seinen Anteil sowohl beim Kauf, als auch bei der Instandhaltung und dem Verkauf einer Immobilie.
Trotz der oftmals ärgerlichen Steuerlast gibt es jedoch auch zahlreiche Möglichkeiten, diese Belastung zu reduzieren. Immobilienbesitzer können durch geschickte Steueroptimierung erhebliche Einsparungen erzielen. Nachfolgend werden die wichtigsten Steuerstrategien für Immobilienbesitzer beleuchtet.

Optimierungspotenzial bei der Grunderwerbsteuer
Ein erheblicher Hebel zur Steueroptimierung liegt in der Grunderwerbsteuer. Diese fällt beim Immobilienkauf an und variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Kapitalanleger, die primär auf Rendite aus sind, können durch eine gezielte Standortwahl in Bundesländern mit niedrigeren Steuersätzen erhebliche Kosten sparen. In Bayern und Sachsen beispielsweise beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 %, während sie in Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und anderen Bundesländern bei 6,5 % liegt. Für private Immobilienkäufer spielen oft emotionale Faktoren eine größere Rolle, doch auch sie können von einem niedrigen Steuersatz profitieren.

Steuerersparnis durch Trennung von Grundstück und Bauwerk
Bei Neubauprojekten kann die Trennung der Anschaffungskosten für Grundstück und Gebäude die Grunderwerbsteuer erheblich senken. Hierbei fällt die Steuer möglicherweise nur auf den Grundstückspreis an, was die Steuerlast deutlich reduziert. Um diese Möglichkeit zu nutzen, müssen Grundstückskauf und Hausbau jedoch in separaten Verträgen festgehalten werden, und zwischen den Vertragsabschlüssen sollte ein gewisser zeitlicher Abstand liegen.

Bewegliche Ausstattungsmerkmale separat ausweisen
Grunderwerbsteuer wird nur auf den unbeweglichen Teil einer Immobilie erhoben – also auf Grundstück und Gebäude. Bewegliche Gegenstände wie Einbauküchen oder Möbel können im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden, um sie von der Steuer auszunehmen. Dies kann besonders bei Bestandsimmobilien zu nennenswerten Einsparungen führen.

Weitere Meldungen:  KGS Software GmbH von Kununu als "Top Company 2022" ausgezeichnet

Steuern sparen als Vermieter
Während das Steuersparpotenzial bei selbst genutzten Immobilien begrenzt ist, haben Vermieter viele Möglichkeiten, Kosten steuerlich abzusetzen. Dazu gehören die Abschreibung der Anschaffungskosten, die Absetzung von Werbungskosten wie Maklergebühren, Darlehenszinsen und Instandhaltungskosten. Auch die Restnutzungsdauer der Immobilie kann durch ein Gutachten angepasst werden, um höhere Abschreibungen und damit Steuerersparnisse zu erzielen.

Grunderwerbsteuer vermeiden bei Übertragungen innerhalb der Familie
Beim Verkauf oder der Übertragung einer Immobilie innerhalb der Familie (in gerader Verwandtschaftslinie) entfällt die Grunderwerbsteuer vollständig. Dies gilt auch für adoptierte Kinder und Schwiegerkinder, was erhebliche Steuerersparnisse mit sich bringen kann.

Fazit: Steuerstrategien effektiv nutzen
Die Steuerbelastung für Immobilieneigentümer mag hoch sein, aber die Möglichkeiten zur Steueroptimierung sind ebenso groß. Besonders für Vermieter, die ihre Immobilien zur Einkünfteerzielung nutzen, bieten sich zahlreiche legale Wege, um die Steuerlast zu reduzieren und die Rendite zu maximieren. Wer die gesetzlichen Regelungen kennt und geschickt anwendet, kann erheblich profitieren.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

Wirtschaftsprüfung
Tax advice
Legal advice
Bankruptcy advice
Business advice

Firmenkontakt
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Thomas Kuth
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-10
c632568b71294f7cfe5c1afc59eb1ea313adaa62
http://www.frtg-essen.de

Pressekontakt
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Ralf Klein
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-22
c632568b71294f7cfe5c1afc59eb1ea313adaa62
http://www.frtg-essen.de