Egal, ob sie unerwartet kommt oder schon eine Weile lang vorauszusehen war, eine Kündigung will eigentlich niemand erhalten.

Kündigung

Egal, ob sie unerwartet kommt oder schon eine Weile lang vorauszusehen war, eine Kündigung will eigentlich niemand erhalten. Sie kann für eine Menge Stress im Alltag sorgen, große Zukunftsfragen aufwerfen und finanziellen Druck bereiten. In der Regel gilt es, sich schnell um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen. Doch vollständig abhaken sollte man das Thema doch nicht so schnell. In manchen Fällen hat ein gekündigter Arbeitnehmer nämlich ein Recht auf eine Abfindung. Wir fragen demnach, wer sich um die Abfindung bei Kündigung bemühen sollte und wovon es abhängt, ob auf sie überhaupt ein Anspruch besteht.

Worum genau es sich bei einer Abfindung handelt

Wird dem Arbeitnehmer gekündigt, hat er in manchen Fällen Anspruch auf eine einmalige Zahlung. Sie soll den Verlust des Arbeitsplatzes ausgleichen. Unter gewissen Umständen ist diese Zahlung auch gesetzlich vorgeschrieben, doch das gilt längst nicht in jedem Fall. Da manche Arbeitgeber sie aber auch freiwillig zahlen, sollte man sich unbedingt darüber im Klaren sein, was einem zusteht und was man möglicherweise auch einfach erfragen kann. Hier sind einige Gründe für eine mögliche Abfindung:

  1. Die betriebsbedingte Abfindung

Der gekündigte Arbeitnehmer erhält in diesem Fall ein Kündigungsschreiben, das § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) erwähnt. In diesem Artikel wird klar beschrieben, dass ein Anspruch auf eine Abfindung besteht, solange der gekündigte Arbeitnehmer darauf verzichtet, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Ist dies der Fall, ist auch die Höhe der Summe gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel beträgt sie ein halbes Monatsgehalt pro Jahr, in dem der gekündigte Arbeitnehmer in der Firma angestellt war.

  1. Ein Aufhebungsvertrag
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In diesem Fall sind sich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber darüber einig, dass sie sich voneinander trennen sollten. Hierbei handelt es sich also streng genommen nicht um eine Kündigung. Damit es darüber hinaus nicht zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt, die beide Seiten viel Geld kostet, wird oft schon vor dem offiziellen Aus der Beziehung eine Abfindung vereinbart. Die Summe ist dabei von vielen Faktoren wie dem Verhandlungsgeschick der beteiligten Parteien abhängig.

  1. Sozialpläne größerer Unternehmen

Je größer das Unternehmen ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es über einen Sozialplan verfügt. In einem solchen Plan ist oft festgelegt, dass Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten sollen, sofern ihnen gekündigt wird. In diesem Fall ist es wichtig, dass der gekündigte Arbeitnehmer über sein im Sozialplan festgelegtes Recht Bescheid weiß und es entsprechend einfordert.

  1. Die Einigung vor Gericht

In manchen Fällen enden der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber miteinander vor Gericht. Das geschieht besonders dann, wenn der Arbeitnehmer die Firma für eine unrechtmäßige Entlassung verklagt. Auch hier kann, im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses, eine Abfindung vereinbart werden.

Wie hoch der Betrag genau ausfällt, sollte es zu einer Abfindung kommen, hängt in der Regel davon ab, wie lange der Arbeitnehmer im Unternehmen angestellt war, wie hoch das Bruttogehalt war, warum ihm gekündigt wurde und wie gut er verhandeln kann. Es ist in jedem Fall ratsam, sich an einen guten Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden und sich fachkundig beraten zu lassen, um nicht auf eine rechtmäßige Abfindung zu verzichten.

 

 

Von wp_admin