Immer mehr Private in der Geschwindigkeitsüberwachung: "Der Staat verliert die Kontrolle"

Verkehrsanwalt Jens Dötsch, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V

Ein Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit ist ärgerlich. Gut zu wissen: Wurde die Kontrolle nicht korrekt durchgeführt, hat sie vor Gericht keinen Bestand. Das gilt zum Beispiel, wenn der Staat eine Privatfirma mit der Messung beauftragt und diese zu viel Einfluss genommen hat. Verkehrsanwalt Jens Dötsch, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V., klärt im Interview über die aktuelle Rechtslage sowie damit verbundene Risiken auf und gibt Tipps, wie man als betroffener Autofahrer eine Strafe abwenden kann.

Aus Zeit- und Kostengründen beauftragen die Kommunen immer häufiger private Dienstleister mit der Tempomessung auf deutschen Straßen. Wie muss man sich eine Zusammenarbeit zwischen Privaten und Kommunen vorstellen, Herr Dötsch?

Bestimmte Bereiche der Geschwindigkeitsüberwachung können von privaten Dienstleistern übernommen werden. In einigen Bundesländern statten Privatunternehmen aber die Kommunen mit Messgeräten aus, betreiben die Anlagen, bereiten die Daten auf und beraten die Kommunen sogar bei der Standortwahl. Eine vollständige Auslagerung der Geschwindigkeitsüberwachung ist jedoch rechtlich nicht zulässig. Im Einzelfall muss die Kontrolle immer beim Staat liegen.

Wie viel Einfluss haben Private dadurch auf die Kontrollen und den Bußgeldprozess?

Man kann schon von einer erheblichen Einflussnahme durch die Privaten sprechen. Leider gibt es rechtlich aber keine eindeutige Regelung darüber, was genau ein Dienstleister machen darf. Es ist jedoch klar festgelegt, dass der Staat die Hoheit über das Verfahren behalten muss. Das heißt: Private Dienstleister dürfen die Behörden nur unterstützen, aber beispielsweise nicht die komplette Auswertung übernehmen. Im Einzelfall ist das jedoch nur schwer nachvollziehbar. Insgesamt erhöht die Auslagerung definitiv die Gefahr, dass der Staat die Kontrolle verliert. In solchen Fällen ist ein Bußgeldbescheid nicht wirksam.

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Ist das Geschäft mit den Blitzern für private Firmen und die Kommunen lukrativ?

Ja, denn jeder ertappte Temposünder beschert den Kommunen Einnahmen, an denen die Privaten zum Teil mitverdienen – von jedem verhängten Bußgeld behalten sie eine “Gebühr” ein. Das rentiert sich für die Privaten sowie für die Kommunen, die Personal für den Betrieb der Anlagen einsparen.

Erhöhen die Kontrollen denn die Sicherheit im Straßenverkehr?

Meiner Meinung nach werden insbesondere bei einer “Gewinnbeteiligung” von Privaten die Radarfallen eher dort aufgestellt, wo die Erfolgswahrscheinlichkeit höher ist, also zum Beispiel an vielbefahrenen Ausfallstraßen. In meiner Kanzlei hatte ich noch nie den Fall, dass jemand vor einem Kindergarten, einer Schule oder einem Krankenhaus geblitzt wurde, weil da – so vermute ich – ohnehin langsam gefahren wird. Blitzer sind so vor allem eine zusätzliche Einnahmequelle für die Kommunen. Ein Beispiel ist auch der alljährliche Blitzermarathon. Dieser verbessert meiner Meinung nach die Sicherheit nicht. Sinnvoller wäre es, nachts oder am Wochenende mehr Kontrollen durchzuführen. Das ist nämlich die Zeit, in der es laut Statistik die meisten Unfälle gibt, besonders betroffen sind zum Beispiel junge Leute, die von der Disco nach Hause fahren.

Wie genau sind die Geschwindigkeitsmessungen und wie hoch ist die Fehlerquote?

Rund 56 Prozent aller Messungen sind fehlerhaft – und damit mehr als jeder zweite Bußgedbescheid! [1] Das liegt vor allem an der ungenauen Bedienung der Messgeräte, denn generell arbeiten die Geräte sehr genau, sofern das Messgerät vorschriftsmäßig bedient wird. Pauschal kann man sagen, dass mobile Blitzer ungenauer sind als stationäre, denn gerade beim Standortwechsel kommt es häufig zu Bedien- und Aufbaufehlern.

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Wie schützt man sich am besten davor, in eine Radarfalle zu geraten?

Der beste Schutz ist natürlich, nicht zu schnell zu fahren (lacht). Bei sogenannten Blitzer-Apps, die vor Radarkontrollen warnen, rate ich zur Vorsicht, denn das Handy am Steuer ist verboten – und auch die Nutzung solcher Apps. So kann es passieren, dass bei einer Kontrolle das Smartphone eingezogen wird. Hinzu können ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld kommen.

Wie sollten sich Autofahrer im Falle eines Bußgeldbescheids verhalten?

Generell empfehle ich Betroffenen, von ihrem Schweigerecht Gebrauch und der Polizei gegenüber keinerlei Aussage zu machen. Die Gefahr ist sonst groß, sich unbedacht selbst zu belasten. Sobald der Anhörungsbogen vorliegt, sollte man sich an einen Verkehrsanwalt wenden und das weitere Vorgehen besprechen. Idealerweise hat man für solche Fälle eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die die Anwaltskosten trägt. Oft lohnt sich das, denn ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt weiß genau, was im jeweiligen Fall zu tun ist. Er kennt auch die Blitzer vor Ort und kann einschätzen, wie wahrscheinlich eine Fehlmessung ist. So lässt sich eine Strafe oft umgehen. Wenn der Bußgeldbescheid schon eine Weile zurückliegt, kann ein Anwalt in vielen Fällen ebenfalls ein Fahrverbot verhindern, sofern man sich in der Zwischenzeit unauffällig gezeigt hat.

[1] Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft mbH (VUT) von 2013

Zur Person: Jens Dötsch, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht
Jens Dötsch (41) studierte Rechtswissenschaften in Bonn und Lausanne und ist als Rechtsanwalt und Mitinhaber der Kanzlei Görgen & Dötsch in Andernach tätig. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Neben dem Verkehrsrecht gehört das Versicherungsrecht zu seinen Spezialgebieten.

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Über die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins wurde 1979 gegründet. Ihr gehören knapp 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht: Sie bietet regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an und informiert ihre Rechtsanwälte zum Beispiel über die neuesten Entwicklungen des Verkehrsrechts – zum Vorteil ihrer Mandanten. Seit mehr als 30 Jahren setzen sich die Verkehrsanwälte in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein und nehmen im Verkehrsrechtsauschuss des Deutschen Anwaltvereins zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben Stellung. Die Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.verkehrsanwaelte.de verdeutlicht die Vorteile des anwaltlichen Rats in Verkehrsrechtsfragen und ermöglicht potentiellen Mandanten eine schnelle und konkrete Anwaltssuche. Gerade Unfallgeschädigten bieten Verkehrsanwälte zahlreiche Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt: Diejenigen, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

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