Verpflichtende Impfberatung soll Ausbrüche reduzieren Eltern halten Windpocken-Impfung für wichtig

Impfungen schützen Kleinkinder in der Kita

(Mynewsdesk) München, November 2017 – Infektionskrankheiten verbreiten sich in Kindertagesstätten besonders schnell: Es kommt immer wieder zu Krankheitsausbrüchen wie Windpocken, Masern oder Magen-Darm-Infektionen. Viele Infektionskrankheiten können durch Impfungen verhindert werden. Um die Verbreitung von Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen zu verringern, sollten Kinder beim Eintritt in eine Kita alle von der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts empfohlenen Impfungen erhalten haben. Eine Impfberatung ist seit 2015 verpflichtend vorzuweisen; laut Präventionsgesetz (PrävG) können Strafen verhängt werden, wenn kein Nachweis vorgelegt wird (1). Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit Impfungen bei Säuglingen und Kleinkindern ist daher für alle Eltern sinnvoll.

Übertragungsrisiko in Gemeinschaftseinrichtungen ist besonders hoch
Das Ansteckungsrisiko in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten ist generell hoch. Bei Windpocken reicht es aus, sich mit einer infizierten Person in einem Raum aufzuhalten: Mindestens 90% aller nicht immunen Personen stecken sich bei Kontakt mit dem Virus an (2). Die Ansteckung geschieht meistens beim Sprechen, Niesen oder Husten über die Luft, aber auch Kontaktinfektionen, z.B. über Körperkontakt oder Gegenstände wie Spielzeug oder Wasserhähne, an denen die Erreger haften, sind möglich.

Umfrage zeigt: Eltern halten Windpocken-Impfung für wichtig
Die Impfung gegen Windpocken gehört zu den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Standard-Impfungen für Kleinkinder; die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Eine von GSK in Auftrag gegebene Umfrage ergab aktuell, dass 87 % der befragten Eltern die Windpocken-Impfung für wichtig oder sehr wichtig halten (3). Diese Zahl bestätigt die bei den letzten Schuleingangsuntersuchungen aus dem Jahr 2015 (4) erhobenen Durchimpfungsraten: Etwa 87 % der Kinder haben die erste Impfdosis erhalten, 83 % auch die zweite (4). Dennoch gibt es jährlich in Deutschland etwa 25.000 Windpockenfälle, vor allem unter ungeimpften Kindern bis neun Jahren (5). Ein Großteil dieser Fälle könnte durch die zweimalige Windpocken-Impfung verhindert werden.

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Impfung sollte vor dem Kita-Eintritt abgeschlossen sein
Üblicherweise wird die erste Impfdosis gegen Windpocken im Alter von 11 bis 14 Monaten gegeben, häufig zusammen mit der Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln. Umfassend geschützt ist das Kind erst nach der zweiten Impfdosis, die idealerweise sechs Wochen bis drei Monate später gegeben werden sollte. Besucht ein Kind in jüngerem Alter eine Kita, sollte eine frühere Impfung in Betracht gezogen werden. Kinderarzt Dr. Stephan von Landwüst erklärt: „In besonderen Fällen kann die Impfung sogar schon ab dem vollendeten 9. Monat gegeben werden. Damit sollte man sich vor allem dann auseinandersetzen, wenn das Kind früh eine Kindereinrichtung besuchen soll.“

Verpflichtende Impfberatung vor Kita-Besuch schützt die Kleinsten
Babys unter neun Monaten können noch nicht gegen Windpocken geimpft werden, sie profitieren vom Nestschutz der mütterlichen Antikörper, der aber kontinuierlich abnimmt. Besonders bei sehr kleinen Kindern können Windpocken komplizierte Verläufe mit einer bakteriellen Superinfektion der Pusteln, Lungenentzündung oder Gehirnentzündung nehmen. Um Babys und Kleinkinder in der Kita zu schützen und um die Ausbreitung von impfpräventablen Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen generell zu verringern, besteht seit dem Jahr 2015 die Verpflichtung, vor Eintritt in eine Kita eine Impfberatung beim Kinderarzt nachzuweisen. Im Jahr 2017 wurde diese Regelung verschärft: Kindertagesstätten sollen Eltern, die sich weigern eine Impfberatung wahrzunehmen, an das zuständige Gesundheitsamt melden. Sogar Bußgelder können verhängt werden.

Kinder mit Verdacht auf Windpocken-Infektionen sowie Kinder, die Kontakt mit einem Windpocken-Infizierten hatten und selbst keine Immunität gegenüber Windpocken besitzen, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr vorrübergehend nicht besuchen. Sie müssen bis zu 16 Tagen zuhause bleiben (6).

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Referenzen
1 Robert Koch-Institut, Infektionsschutzgesetz: Änderungen durch das Präventionsgesetz
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Gesetze/Aenderungen_des_IfSG_durch_das_PraevG.pdf?__blob=publicationFile
2 Robert Koch-Institut, RKI-Ratgeber für Ärzte, Windpocken, Herpes Zoster; www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Varizellen.html;jsessionid=F690884AE1D719B1B4C7E530B9212139.2_cid363#doc2374554bodyText17
3 GFK-Umfrage unter 783 Personen zwischen 25 und 50 Jahren in Deutschland, Laufzeit vom 08.09.-29.09.2017, beauftragt von GlaxoSmithKline.
4 Robert Koch-Institut, Epidemiologisches Bulletin 16/17,vom 16. April 2017
http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2017/Ausgaben/16_17.pdf?__blob=publicationFile
5 Robert Koch-Institut, Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2016; http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Jahrbuch/Jahrbuch_2016.pdf?__blob=publicationFile
6 Robert Koch-Institut, RKI-Ratgeber für Ärzte, Windpocken, Herpes Zoster; https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Varizellen.html#doc2374554bodyText16

DE/PRIT/0028/17; 11/17

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=== Eine Ansteckung mit Windpocken kann über Körperkontakt oder Gegenstände, an denen Erreger haften, erfolgen. (Bild) ===

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