Insolvenz der Steilmann SE zieht weitere Kreise

Insolvenz der Steilmann SE zieht weitere Kreise

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Die Insolvenz der Steilmann SE zieht weitere Pleiten nach sich. Nach Unternehmensangaben haben mehrere Tochter- und Enkelgesellschaften inzwischen ebenfalls Insolvenz angemeldet.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Kurz vor Ostern meldeten die Steilmann SE und die Steilmann Holding AG Insolvenz an. Mittlerweise haben auch mehrere Tochterfirmen und Enkelgesellschaften Insolvenzantrag gestellt, teilte die Steilmann-Gruppe am 5. April mit. Betroffen sind demnach die Apanage Fashion Group GmbH und die Klaus Steilmann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft sowie deren Tochtergesellschaften. Gleiches gilt für diverse Tochtergesellschaften der Steilmann Holding AG. Deren Vorstand teilte mit, dass er aufgrund notwendiger Wertberichtigungen davon ausgeht, dass die Steilmann Holding AG überschuldet sei.

Unterdessen werde mit einem Finanzinvestor über eine Brückenfinanzierung verhandelt, um die operativen Geschäfte der Konzerngesellschaften weiterzuführen. Die Insolvenzverfahren blieben von einer etwaigen Brückenfinanzierung allerdings unberührt, teilt die Steilmann-Gruppe weiter mit.

Für die Anleger der Mittelstandsanleihen und für die Aktionäre gibt es nach wie vor keine Entwarnung. Die Kurse sind eingebrochen und besonders die Aktionäre müssen in einem Insolvenzverfahren mit einem Totalverlust rechnen. Nicht wesentlich besser ist die Lage der Anleihe-Anleger. Sie dürften aber immerhin in einem Insolvenzverfahren auf eine Insolvenzquote hoffen. Wie hoch diese ausfallen wird, lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Finanzielle Verluste müssen aber befürchtet werden. Um diese zu vermeiden, können sich sowohl die Anleihe-Gläubiger als auch die Aktionäre an im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Aktienrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

Denn für die Anleger geht es um viel Geld. Rund 88 Millionen Euro hat die Steilmann-Gruppe über Anleihen eingesammelt, knapp 9 Millionen Euro kamen beim Börsengang im Herbst vergangenen Jahres zusammen. Damit dieses Geld nicht verloren ist, können unabhängig vom Insolvenzverfahren die Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden. Diese können z.B. aus Prospekthaftung aber auch durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten im Zuge der Anlageberatung auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Ebenso kann geprüft werden, ob nicht schon zum Zeitpunkt des Börsengangs die Insolvenz der Steilmann SE absehbar war.

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