akz-o Arbeitnehmer und Bausparer sollten unbedingt noch vor dem 31. Dezember prüfen, ob sie sich die vollen Ansprüche auf die staatlichen Förderungen gesichert haben. Mit Bausparen, Wohn-Riester und Fondssparen kann der Sparer in den Genuss von gleich vier Prämien kommen und damit bis zu 322 Euro im Jahr kassieren. Für verheiratete Arbeitnehmer mit zwei Kindern betragen die jährlichen Prämien insgesamt sogar 1.244 Euro. Darauf weist Matthias Zott, Bauspar-Experte der Bausparkasse Schwäbisch Hall, hin. Wer die vollen vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in Höhe von 470 Euro auf dem Bausparvertrag anlegt, bekommt die neunprozentige Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von rund 43 Euro vom Staat. Anleger schöpfen die staatliche Förderung optimal aus, wenn sie auf einen Bausparvertrag jährlich 512 Euro sparen. Davon erhalten sie 8,8 Prozent Wohnungsbau-Prämie, also 45 Euro, vom Staat. Wie bei der Arbeitnehmer-Sparzulage dürfen hier bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden: Eine Familie mit zwei Arbeitnehmern und zwei Kindern erhält bis zu einem Jahresbruttolohn von rund 78.000 Euro die Wohnungsbau-Prämie, bis zu einem Bruttoeinkommen von etwa 60.000 Euro sogar zusätzlich noch die Arbeitnehmer-Sparzulage. Darüber hinaus kann ein Arbeitnehmer nochmals 80 Euro Sparzulage bekommen, wenn er 400 Euro vermögenswirksame Leistungen auf einem Fondssparvertrag anlegt. Eine attraktive Fördermöglichkeit fürs Bausparen ist auch die Riester-Zulage, die der Staat unabhängig von Einkommensgrenzen gewährt. Wer einen Riester-Bausparvertrag abschließt, kann sowohl in der Spar- wie auch in der Darlehensphase Riester-Zulagen erhalten, auch wenn die Mittel für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden. Zudem können Wohneigentümer damit auch barrierefrei modernisieren und jederzeit um- oder entschulden. Die höchstmöglichen Zulagen gibt es, wenn vier Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro inklusive Zulagen) auf einen zertifizierten Riester-Bausparvertrag angelegt werden. Jeder Förderberechtigte erhält dann 154 Euro Grundzulage im Jahr, Berufsstarter erhalten einen Einmalbonus von 200 Euro. Für Kinder gibt es pro Jahr 300 Euro Kinderzulage, wenn sie nach dem 31.12.2007 geboren wurden. Für Kinder, die davor geboren wurden, 185 Euro jährlich. Wer aus seinen Unterlagen nicht schlau wird, sollte seine Prämienansprüche bis Jahresende noch mit seinem Anbieter klären und sich im Zweifel die notwendigen Anträge zusenden lassen. Weitere Informationen finden Sie unter schwaebisch-hall.de. BU: Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall/akz-o