Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe
Matthias Z. aus Mainz:
Ich habe vor ein paar Jahren bei meinem Arbeitgeber eine Betriebsrente abgeschlossen. In drei Monaten wechsle ich jedoch den Job. Was passiert dann mit meiner Betriebsrente?
Herbert Nowak, Experte der ERGO Lebensversicherung:
Die bisher aufgebaute Versorgung bleibt Ihnen bei einem Jobwechsel auf jeden Fall erhalten. Denn eine Betriebsrente, die in Form der Gehaltsumwandlung – auch Entgeltumwandlung genannt – aufgebaut wird, ist von Beginn an unverfallbar. Prinzipiell haben Arbeitnehmer auch das Recht, ihre Ansprüche auf eine Betriebsrente beim Jobwechsel zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Das heißt jedoch nicht, dass der neue Chef Ihren alten Vertrag fortführen muss. Er kann Ihnen auch anbieten, Ihre bisher als Betriebsrente angesparten Gelder in einen Vertrag beim neuen Arbeitgeber einzubringen. Sind Sie sich einig, kann der bestehende Vertrag in der neuen Firma fortgesetzt werden. Ansonsten können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen oder mit privaten Beiträgen weiterführen. Gleichzeitig können Sie sich mit dem Modell des neuen Arbeitgebers die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung sichern. Auf jeden Fall sollten Sie sich so früh wie möglich über das Betriebsrentenmodell Ihres neuen Arbeitgebers informieren!
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ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den führenden Anbietern. Rund 46.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2013 nahm ERGO Beiträge in Höhe von 18 Mrd. Euro ein und erbrachte für ihre Kunden Versicherungsleistungen von 17 Mrd. Euro.
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