Gericht untersagt Rapunzel-Bild, Künstlerin geht in Berufung und kämpft weiter – Verhandlung am 04.05.2016

Kampf um Kunstfreiheit findet auch in Halle (Saale) statt

Während intensiv darüber diskutiert wird, ob sich Jan Böhmermann mit seinem Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten noch auf Kunstfreiheit berufen kann oder sich schon strafbar gemacht hat, wird in Halle (Saale) seit Monaten bereits vor Gericht um die Kunstfreiheit gefochten.

Die Künstlerin Julia Wegat war zunächst vor dem Amtsgericht verklagt worden, 2 von ihr gemalte Bilder nicht mehr in der Öffentlichkeit zeigen zu dürfen. Mit Urteil vom 19.11.2015 (Az. 104 C 1142/15) wurde der Klage für 1 Bild stattgegeben. Am 04.05.2016 verhandelt nun das Landgericht über ihre Berufung. Sie will erreichen, dass sie weiterhin beide Bilder zeigen darf.

Julia Wegat, Schülerin des Österreichischen Hyperrealisten Gottfried Helnwein und Absolventin der Kunstakademie München, hat bisher mit mehreren Projekten auf sich aufmerksam gemacht: So das mit einem bayerischen Staatstipendium ausgezeichnete “Totenprojekt” und die mehrfach ausgezeichnete Arbeit SPIT; fremde heimat mit Migranten der dritten Generation. Zur Zeit steht auch ihr Projekt asylum aus 2005, wegen der aktuellen Brisanz wieder im Fokus des Interesses. Seit dem -noch nicht rechtskräftigen – Verbot ihres Bildes malt sie nicht mehr. Ihre Erfahrungen, die zum Verbot führten, verarbeitet sie in einem Open Source Internet blog (www.libertas-haus.de)

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Bild, das Wegat mit Zustimmung der Eltern von einem Mädchen gemalt hat und das diese im Porträt mit eingegipstem Arm zeigt. Wegat betitelte es mit “Rapunzel 4” und gab es für eine Ausstellung zum Thema “Märchenbilder” frei. Diese Ausstellung wurde vereinzelt als Ausstellung von Gewalt an Kindern interpretiert.

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In dem Verfahren wird Wegat von dem Kölner Kunstrechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Jan Weber, LL.M., vertreten. Weber ist über das erstinstanzliche Urteil erschüttert: “Es handelt sich um einen einmaligen Fall, in dem ein künstlerisch geschmackvolles Bild verboten werden soll, weil es in einem einem Teil der Öffentlichkeit nicht genehmen Umfeld gezeigt wurde.” Weber weiter: “Ich berate seit vielen Jahren Künstler zur Kunstfreiheit, aber so einen Fall habe ich noch nicht erlebt.” Der Anwalt ist zuversichtlich, dass das Landgericht die Entscheidung korrigieren wird. Er ist sich mit seiner Mandantin einig, dass sie den Fall notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht bringen, um die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) durchzusetzen.

Aktenzeichen des Landgerichts Halle (Saale): 4 S 3/16
Verhandlungstermin: 4. Mai 2016, 10.00 Uhr
Ort: Hansering 13, 06108 Halle, Raum 27

Kontakt Julia Wegat (Künstlerin): 0177/5403482
Kontakt Jan Weber (Rechtsanwalt): 0172/6698666
www.julia-wegat.de
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Bundesweit beratender Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht für Künstler und Kreative.

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