Kartellamt verhängt Bußgelder gegen Sanitär-Kartell
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Das Bundeskartellamt hat Ende März gegen das sog. Sanitär-Kartell Bußgelder in Höhe von rund 21 Millionen Euro wegen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen verhängt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wegen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen müssen zehn Kartellanten Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 21 Millionen Euro bezahlen. Die Unternehmen hatten nach Angaben des Kartellamts u.a. Bruttopreise, Einkaufskonditionen, Rabatte und andere aktuelle Entwicklungen abgestimmt. Im Ergebnis sei es dadurch zu einer deutlichen Annäherung bei den Preisen gekommen und der Wettbewerb unter den Unternehmen deutlich beeinträchtigt worden.
Das Besondere an dem Fall ist, dass auch im Kartellrecht die technische Entwicklung berücksichtigt werden müssen. Denn die Absprachen der Unternehmen begannen bereits in den 1970-er Jahren und wurden von den Wettbewerbshütern zunächst auch nicht beanstandet. Das lag u.a. daran, dass zu dieser Zeit die technischen Möglichkeiten der Unternehmen im Vergleich zu heute noch deutlich eingeschränkt waren. Mittelständische Unternehmen hätten sie zu dieser Zeit noch nicht die Möglichkeit gehabt, für eine Vielzahl von Produkten eigene Preiskalkulationen zu erstellen und in Katalogen abzudrucken. Dies habe sich im Laufe der Zeit aber geändert. Diese technische Begründung sei deshalb überholt und nicht mehr wirksam. Daher wären die beteiligten Unternehmen verpflichtet gewesen, ihr kartellrechtswidriges Verhalten neu zu bewerten und auch abzustellen, so das Bundeskartellamt.
Dass sich die beteiligten Unternehmen bei der Aufklärung kooperationsbereit gezeigt haben, wurde bei der Berechnung des Bußgeldes mildernd berücksichtigt.
Verstöße gegen das Kartellrecht können hart sanktioniert werden. Neben Bußgeldern können auch Schadensersatzforderungen oder strafrechtliche Sanktionen auf die Unternehmen zukommen. Verstöße gegen das Kartellrecht oder Wettbewerbsrecht betreffen nicht nur illegale Preisabsprachen oder Qualitätsabsprachen, sondern können sich auch in scheinbar nebensächlichen Klauseln finden. Im Kartellrecht kompetente Rechtsanwälte beraten präventiv, überprüfen die Verträge im Hinblick auf mögliche Wettbewerbsverstöße und finden mit den Unternehmen zielorientierte Lösungen. Das gilt insbesondere auch bei Unternehmenstransaktionen. So können mögliche spätere zeitaufwendige und kostenintensive rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
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