Kartellrecht – DFB erleichtert Ticket-Vergabe für WM 2018

Kartellrecht - DFB erleichtert Ticket-Vergabe für WM 2018

Wegen seiner Ticketvergabe geriet der DFB in den Verdacht, seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. Das Bundeskartellamt hat seine diesbezüglichen Ermittlungen jetzt eingestellt.

Viele Fans der deutschen Fußball-Nationalmannschaft wollen die Spiele der DFB-Elf gerne live im Stadion verfolgen. An die entsprechenden Tickets für die EM 2016 oder die Auswärtsspiele in der WM-Qualifikation war aber nur schwer heranzukommen. Denn der DFB verknüpfte die Ticket-Vergabe an eine Mitgliedschaft im Fanclub deutsche Nationalmannschaft. Die Jahresgebühr für die Mitgliedschaft betrug 40 Euro.

Gegen diese Praxis bei der Ticket-Vergabe richteten sich zahlreiche Beschwerden und das Bundeskartellamt leitete ein Verwaltungsverfahren gegen den DFB wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ein. Das Verfahren wurde nun eingestellt, teilte das Bundeskartellamt mit. Zuvor hatte der DFB zugesagt, die Voraussetzungen für eine Bewerbung um ein Ticket für die WM 2018 in Russland zu erleichtern.

In Absprache mit dem Bundeskartellamt ist es nun möglich, dass die Fans eine deutlich günstigere und befristete Turniermitgliedschaft für zehn Euro erwerben und sich um Tickets bewerben können. Hintergrund ist, dass der DFB durch die Verknüpfung der Ticket-Vergabe mit einer Mitgliedschaft im Fanclub für mehr Sicherheit in den Stadien sorgen wollte. Dieses Argument floss in die Entscheidung der Kartellwächter ein.

Grundsätzlich kann der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung streng geahndet werden, denn das Kartellrecht soll auch im Sinne des Verbraucherschutzes einen vielgestaltigen Wettbewerb gewährleisten, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Verstöße gegen das Kartellrecht oder das Wettbewerbsrecht können daher entsprechende Sanktionen nach sich ziehen, die zu kostenaufwendigen und zeitintensiven rechtlichen Auseinandersetzungen führen können.

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Um rechtliche Auseinandersetzungen wegen möglichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht oder Kartellrecht zu vermeiden, können im Kartellrecht erfahrene Rechtsanwälte frühzeitig hinzugezogen werden. Sie können prüfen, ob es kartellrechtliche Bedenken gibt und mögliche Probleme überwinden. Gibt es bereits konkrete Vorwürfe und Forderungen wegen vermeintlichen Verstößen, übernehmen erfahrene Rechtsanwälte die Abwehr der Ansprüche. Gleiches gilt natürlich auch im umgekehrten Fall, wenn Forderungen wegen Kartellrechtsverstößen geltend gemacht werden sollen.

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GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

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