ARAG Experten erklären, warum, ab wann und wie viel Taschengeld sinnvoll ist.
Auch wenn es im Bürgerlichen Gesetzbuch sogar einen “Taschengeldparagrafen” gibt – ein gesetzlich verankertes Recht auf Taschengeld gibt es in Deutschland nicht. Doch Fachleute sind sich einig, dass es beim Taschengeld nicht auf die Frage ‘Ob’ ankommt, sondern lediglich auf das ‘Wie viel’ und ‘Ab wann’. Wenn Taschengeld gezahlt wird, sollten Eltern zwei Grundregeln beachten: Es muss pünktlich gezahlt werden und darf nicht als Mittel zur Belohnung oder Bestrafung eingesetzt werden.
Die Taschengeldtabelle
Das Bundesministerium für Familie hat eine Tabelle veröffentlicht, die Eltern helfen soll, eine angemessene Taschengeldhöhe festzulegen. Danach sollen schon Kinder im Alter von vier bis fünf Jahren etwa 50 Cent in der Woche bekommen, sechs- bis Siebenjährige 1 bis 2 Euro und acht bis neunjährige Kinder 2 bis 3 Euro. Erst wenn die Kinder zehn Jahre und älter sind, wird ein monatliches Taschengeld empfohlen: Bei Zehn- bis Elfjährigen sind es 15 bis 20 Euro monatlich, bei 12- bis 13-Jährigen etwa 20 bis 25 Euro. 14 bis 15 Jahre alte Jugendliche können schon bis 37,50 Euro im Monat bekommen, 16- bis 17-Jährige etwa 37,50 bis 60 Euro. Der volljährige Nachwuchs bekommt nach Jugendamtsempfehlung bis zu 75 Euro monatlich – vorausgesetzt, sie gehen noch zur Schule und sind von ihren Eltern abhängig. Natürlich hängt die Höhe des Taschengeldes immer von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab. Sprengen die üblichen Beträge deren Portemonnaie, raten die ARAG Experten zu einem ehrlichen Gespräch mit den Kindern über die finanzielle Lage.
Wofür muss und darf das Taschengeld herhalten?
Egal, wie streng der Einsatz des eigenen Taschengeldes geregelt ist – es sollte klare Absprachen geben, wofür es verwendet werden darf. Nach Ansicht der ARAG Experten bleiben beispielsweise Nahrungsmittel, Schulsachen und eine gewisse Grundausstattung an Kleidung Elternsache. Wenn es aber die gerade angesagte super skinny low hip two-tone-Jeans mit patches sein muss, ist das eine hervorragende Gelegenheit, das Taschengeld zu investieren. Gleichzeitig sollten Eltern ihren Kindern aber auch keine Vorschriften machen, wofür sie ihr Geld ausgeben. Und wenn es das hundertste vermeintlich sinnlose Kuscheltier ist – ein Elternveto ist tabu. Ist der Nachwuchs so zerstreut, dass er oft Dinge vergisst, kann ihm auch zugemutet werden, die Sachen mit eigenem Geld nachzukaufen.
Wenn das Taschengeld nicht reicht
Dieses Phänomen kenn wohl jeder – am Ende des Geldes ist noch viel zu viel Monat übrig. Wenn es sich beim Nachwuchs mit dem Taschengeld ähnlich verhält, kann es zwei Gründe haben: Entweder die Rabeneltern zahlen zu wenig oder das Kind haushaltet schlecht. Ist Letzteres der Grund, sollten Eltern ein Auge auf das Kaufverhalten des Kindes haben. Von Vorschüssen, Zwischenfinanzierungen und anderen Deals zwischen Eltern und Kind raten die ARAG Experten ab, da sie sonst nicht lernen können, dass man auf manche Wünsche sparen muss. Den virtuellen Umgang mit Geld sollte man dem Nachwuchs hingegen frühzeitig näherbringen. Denn in Zeiten von Online-Zahlungen, kostenpflichtigen Downloads und Apps ist es anfangs schwer, den Überblick über die Ausgaben zu behalten.
Taschengeld hinzuverdienen
Was tun, wenn das Geld nicht reicht und die Eltern nicht willens oder in der Lage sind, den monatlichen Zuschuss zu erhöhen? Jobben könnte ein Ausweg sein. Nach Auskunft der ARAG Experten gibt es dafür aber einige Einschränkungen, die das Jugendschutzgesetz vorgibt. So dürfen Kinder bis zu einem Alter von 13 Jahren gar nicht arbeiten. Ältere Kinder dürfen während der Schulzeit maximal zwei Stunden täglich und nur zwischen acht Uhr morgens und sechs Uhr abends Geld hinzuverdienen. In den Ferien sind laut ARAG Experten maximal vier Wochen bzw. 20 Arbeitstage zu jeweils acht Stunden erlaubt. An Wochenenden gilt für Jugendliche in der Regel ein Arbeitsverbot. Ausnahmen kann es in der Gastronomie geben: Hier dürfen 15-Jährige bis 22 Uhr arbeiten. Im Service als Bedienung aber erst ab 16.
Steuern und andere Abzüge
Wer Geld verdient, muss dem Fiskus etwas abgeben. Das ist leider bei Kindern nicht anders. Arbeiten sie auf Lohnsteuerkarte, dürfen sie das sauer verdiente Geld eins zu eins behalten. Erst ab einem Brutto-Verdienst von 750 Euro im Monat bzw. 9.000 Euro im Jahr müssen Steuern gezahlt werden. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass man sich das Geld im Jahr darauf über eine Einkommenssteuererklärung zurückholen kann. Von den Steuern abgezogen werden können 1.000 Euro Werbungskosten und alle Sozialversicherungsbeiträge.
Der Taschengeldparagraf
Wie bereits eingangs erwähnt, gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch den “Taschengeldparagrafen” (§ 110). Er regelt jedoch nicht etwa die Höhe des Taschengeldes oder den Anspruch darauf, sondern besagt, dass Kinder auch ohne Zustimmung ihrer Eltern Dinge kaufen können, die sich preislich in dem Rahmen bewegen, dass sie mit einem angemessenen Taschengeld bezahlt werden können. Das gibt vor allem Verkäufern eine gewisse Rechtssicherheit, wenn sie Kindern ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten etwas verkaufen – und sei es nur eine Kugel Eis.
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