Leipzig/Berlin (DAV). Stellt die Kommune einem Kind keinen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung zur Verfügung, haben Eltern unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Leipzig vom 02. Februar 2015 (AZ: 7 O 1455/14,?7 O 1928/14,?7 O 2439/14).

Drei Mütter hatten gegen die Stadt Leipzig geklagt. Diese hatte ihren Kindern mit Vollendung des ersten Lebensjahres keinen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung zuweisen können. Ein einjähriges Kind hat jedoch, bis es drei Jahre alt wird, gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Die Frauen forderten Ersatz ihres Verdienstausfalls.

Amtspflichtverletzung der Stadt
Mit Erfolg. Alle drei Frauen erhalten Schadensersatz in voller Höhe. Die Richter entschieden, dass die Stadt hier ihre Amtspflicht verletzt habe. Diese Verpflichtung bestehe eigentlich nur gegenüber den Kindern, doch auch erwerbstätige Eltern könnten sich darauf berufen. Dies ergebe sich bereits aus dem Gesetz selbst, da Tageseinrichtungen den Eltern helfen sollten, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.

Weitere Meldungen:  Unterhalt: Auskunftsanspruch zum Einkommen bei Besserverdienenden

Kontakt
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 726152-129
presse@familienanwaelte-dav.de
http://www.familienanwaelte-dav.de

Schreibe einen Kommentar