Die zum Klimathema getriebene Bundesregierung beweist mit ihrem Klimakabinett, wie grob fahrlässig sie dieses Thema behandelt.
Auch nach dem dritten Spitzentreffen am 18.07.2019 im Kanzleramt kam es zu keinen Entscheidungen. Zum wiederholten Male wurden Resultate auf einen Zeitpunkt in der Zukunft versprochen.
Diskutiert wurde die CO2-Steuer. Hier werden die Verantwortlichen bis September sicher einen Beschluss fassen.
Selbstverständlich hat Geld eine Lenkungskraft. Fragwürdig wird die Diskussion, wenn die CO2-Steuereinnahmen zur Regulierung des Bundeshaushaltes verwendet werden. Aktuell ist es wenig glaubhaft, dass die über die CO2-Steuer eingezogenen Gelder wieder an den Verbraucher zurückgegeben werden. Viel sinnvoller und wichtig sind eine transparente Reinvestierung in CO2vermeidende Projekte und nachhaltig wirkende Strategien. Hier die dringend erforderliche Umstrukturierung der Verkehrsinfrastruktur.
Allein im Bereich Verkehr geben die Verwaltungsstrukturen in Deutschland keine wirkungsvolle Kontrolle her. Bei 64,8 Millionen Kraftfahrzeugen wäre auch das Kraftfahrtbundesamt mit seinen 900 Beschäftigten völlig überfordert. Da kämen auf jeden Beschäftigten, einschließlich Auszubildende, 72.000 Kraftfahrzeuge im Jahr, bei denen die noch festzulegenden Normen zum Schutz des Klimas überprüft werden müssten. Selbstverständlich würden auch weitere Behörden frequentiert, wie die Finanzämter, das Bundesumweltamt, das Wirtschaftsministerium etc. Hinzu käme dann auch das Thema Gebäudesanierung. Kontrovers wird zudem die Luftverkehrsabgabe diskutiert.
Ein Beispiel: Am 1. April 1999 wurde die Stromsteuer im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform in der Bundesrepublik eingeführt. Seit nunmehr fünfzehn Jahren wird den Stromkunden verkündet, dass diese Steuer abgeschafft werden soll. Man kann daraus ableiten, bei von allen Seiten öffentlich dargestellten Vorteilen für das Klima wird eines übrigbleiben – die Mehrbelastung der Zivilbevölkerung.
Es wäre wünschenswert, dass die Bundesregierung es schafft, beim Umweltministerium eine effektiv arbeitende Abteilung einzurichten, die sich ausschließlich auf die angekündigte Zirkulation der CO2–Steuer konzentrieren darf. Das wäre bei Einhaltung der erforderlichen Transparenz ein nachhaltig klimawirkender Impuls. Sowohl für den Einzug der CO2–Steuer als auch für die Rückerstattung bedarf es genau festgelegter Richtlinien, die ohne Ausnahme für die Gesamtgesellschaft Gültigkeit beweisen müssen.
Die Formel sollte sich am Verursacherprinzip orientieren – sowohl positiv als auch negativ. Eine für alle Emissionen öffentlich zugängliche und nachvollziehbare Staffelung, die wissenschaftlich untermauert ist und bei Bedarf aktualisiert werden muss, würde die Akzeptanz der Zivilbevölkerung erreichen. Grundsätzlich ist hierbei zu beachten, dass es eine steigende Mehrheit in Deutschland gibt, die in prekären Verhältnissen leben müssen. Auch hier kann die politische Verantwortung greifen. So zum Beispiel durch die finanzielle Befreiung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Autor: Gerfried I. Bohlen