Finanzämter wollen Hausnotruf in der eigenen Wohnung oftmals nicht anerkennen
Eigenständig zu bleiben ist vielen Senioren wichtig – der eigene Haushalt, der gewohnte Tagesablauf und das Gefühl zu Hause zu sein. Doch schnell kann etwas passieren und Hilfe wird notwendig. Oftmals ist das Telefon gerade dann nicht in Reichweite. Hier hilft der Hausnotruf karitativer Organisationen. Per Knopfdruck am Armband oder Kettenanhänger werden z. B. die Johanniter verständigt, die eine Sprechverbindung aufbauen und bei Bedarf in die Wohnung kommen oder einen Rettungsdienst vorbeischicken.
Die Kosten für die Teilnahme am Notrufdienst im Seniorenheim und auch im Rahmen des betreuten Wohnens lassen sich seit einer günstigen Entscheidung des Bundesfinanzhofs von der Steuer absetzen. Dieser Service wird bei der Einkommensteuer als haushaltsnahe Dienstleistung eingestuft, da die Hilfeleistung in der Wohnung erfolgt. Die Gebühren mindern zu einem Fünftel bis zu 4.000 Euro die Steuerschuld direkt durch Abzug. Der persönliche Steuersatz spielt hier keine Rolle. Als Beleg dienen die Banküberweisung und eine Rechnung.
“Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs ist es naheliegend, dass auch die Kosten für einen Hausnotruf in der eigenen Wohnung abgesetzt werden können”, erklärt Mark Weidinger, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Lohi). Die Finanzämter erkennen dies aber leider oftmals nicht an, da die Beamten das Urteil eher restriktiv auslegen. “Trotzdem sollte man aber auch für die Kosten des Hausnotrufs in den eigenen vier Wänden die Steuerermäßigung beantragen. Wird dies durch das Finanzamt abgelehnt, ist ein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid sinnvoll”, so der Steuerexperte.
Die Kosten variieren je nach Anbieter und Leistungsumfang. Wird beispielsweise eine monatliche Gebühr von 30 Euro bezahlt, so macht der Steuerbonus im Jahr 72 Euro aus. Dank der 24-stündigen Bereitschaft und einer direkten Verbindung zur Hausnotrufzentrale kann man sich im Alter sicher fühlen. Und auch für die Angehörigen ist es beruhigend zu wissen, dass im Notfall jemand kommt und sich kümmert.
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 330 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 600.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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