Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Wer eine Kündigung erhält, ist regelmäßig zunächst geschockt, dann enttäuscht und schließlich wütend auf den Arbeitgeber, bzw. den Vorgesetzten. Emotionalität ist hier verständlich, aber falsch. Dringender Handlungsbedarf erfordert einen klaren Kopf. Stellen Sie sich einen Pokerspieler vor, der bereits einen hohen Einsatz gemacht hat (lange für den Arbeitgeber gearbeitet hat) und nun auf einen möglichst hohen Gewinn (Abfindung) auf. Wie würde der sich verhalten? Er würde keine Miene verziehen und am Tisch sitzen bleiben, bis das Geld auf dem Tisch ihm gehört. Er müsste natürlich die Regeln des Pokerspiels kennen. Da Sie die Regeln eines Kündigungsschutzverfahrens nicht kennen, brauchen Sie einen professionellen Helfer. Im Arbeitsrecht ist das ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Das Arbeitsverhältnis kann häufig nicht mehr gerettet werden. Häufig will der Arbeitnehmer das auch gar nicht. Es geht um eine möglichst hohe Abfindung, ein sehr gutes Zeugnis und um die Sicherung der übrigen Ansprüche des Arbeitnehmers (zum Beispiel Überstundenvergütung, Resturlaub, Prämien, Weihnachtsgeld). Hier läuft eine sehr kurze Frist.

Hat das Arbeitsverhältnis bereits ein halbes Jahr bestanden und sind beim Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, muss unbedingt eine Kündigungsschutzklage erhoben werden. Der Arbeitgeber braucht in diesen Fällen nämlich einen Kündigungsgrund. Den Kündigungsgrund hat er regelmäßig gar nicht. Die Kündigung ist nämlich nur als betriebsbedingte Kündigung, als verhaltensbedingte Kündigung oder als personenbedingten Kündigung zulässig. Für die Klage hat man als Arbeitnehmer gerechnet ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit.

Nach Ablauf dieser Frist kann man in der Regel gegen die Kündigung nichts mehr unternehmen. Wenn es keinen Sozialplan gibt, kann man dann auch keine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes mehr erhalten. Auch ein sehr gutes Arbeitszeugnis ist in solchen Fällen nur noch schwer durchzusetzen.

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Gelegentlich kann man gegen die Kündigung auch aus formalen Gründen vorgehen. So kann die Kündigung zum Beispiel wegen mangelnder Vollmacht unverzüglich zurückgewiesen werden. Dafür hat man nur wenige Tage Zeit.

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Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind die Autoren des Ratgebers “Arbeitsrecht” der Stiftung Warentest.

1.2.2016

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