Hausdiagnose Linsengericht

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Die Gefahrstoffverordnung und weitere einschlägige Regularien sehen vor, dass man Fußbodenkleber vor dem Ausbau eines asbesthaltigen Bodenbelags ebenfalls auf diese gesundheitsschädlichen Fasern prüfen lassen muss. Ist der Kleber auch belastet, muss er restlos entfernt werden.

Man muss festhalten, dass Asbestfasern von verbauten Materialien in der Regel nur dann im Haus freigesetzt werden, wenn man sie z.B. durch schleifen, sägen, brechen oder bohren bearbeitet.

Aus Isolierungsmaterial von Rohren, Brandschutzisolierungen, Dichtschnüren oder leichten Brandschutzplatten können sich diese Fasern jedoch relativ einfach ablösen.

In Deutschland ist der Einsatz von Asbest erst seit 1995 verboten. Deshalb bieten sich vor etwaigen Renovierungen professionelle Untersuchungen z.B. von folgenden (alten) Baumaterialien an:

  • PVC-Böden,
  • Boden-Flexplatten,
  • Teppichkleber,
  • Fliesenkleber,
  • Estriche,
  • Spachtelmassen,
  • Ausgleichsmassen,
  • Faserzementprodukte,
  • Putze
  • Rohrisolierungen

Solch einen Asbest-Test kann beispielsweise ein Baubiologe in Zusammenarbeit mit einem Untersuchungslabor durchführen.

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