WEG-Info

Licht im Dschungel des WEG-Rechts

Viele Gesetzestexte bereiten dem nicht juristisch bewanderten Otto-Normal-Verbraucher so manches Kopfzerbrechen. So geht es auch Wohnungseigentümern mit dem WEG-Recht. Paragraphen und unverständliche Fachausdrücke verwirren eher, als dass sie zum Verständnis führen. Nehmen wir einmal den § 25, Absatz 2, der sich mit dem Zählen von Stimmen befasst.

Doch was sagt er im Klartext?

Will die Wohnungseigentümerschaft eine Angelegenheit durch Stimmenmehrheit beschließen, gilt: Jeder Eigentümer besitzt genau eine Stimme. Gehört aber z. B. einem Ehepaar zu jeweils 50 Prozent eine Wohnung, gibt es keine halben Stimmen. Sofern keine gesonderten Es müssen sich also die Eheleute einigen und können gemeinsam tatsächlich nur eine Stimme abgeben.

Hilfreiche Übersetzungen

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