Magellan-Container: Streit um Mieteinnahmen

Magellan-Container: Streit um Mieteinnahmen

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Das Schreiben des vorläufigen Insolvenzverwalters der Magellan Maritime Services GmbH soll wohl wie eine Beruhigungspille wirken. Tatsächlich hat das Schreiben es in sich – zum Nachteil der Anleger.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In einem aktuellen Rundschreiben versucht der vorläufige Insolvenzverwalter der Magellan Maritime Services GmbH die Anleger offenbar zu beruhigen. Es wird mitgeteilt, dass die Reedereien die Mietzahlungen für die Container geleistet hätten oder zumindest avisiert worden seien. Der Haken dabei: Das Geld landet nicht auf dem Konto der Anleger. Denn die Zahlungen gehen auf Konten der Gesellschaft und diese seien durch die Insolvenz durch das Amtsgericht gesperrt.

Das sei aber alles nicht so dramatisch. Denn so seien die Mieteinnahmen gesichert und würden im regulären Insolvenzverfahren gleichmäßig an die Gläubiger verteilt. Und da die Anleger rund 90 Prozent der Gläubiger stellen, sei dies kein Problem. Unterm Strich heißt das, dass die Anleger zunächst einmal nichts von den garantierten Mieteinnahmen sehen werden. Die Mieten werden so zum Teil der Insolvenzmasse und aus dieser Masse werden auch die Kosten für das Insolvenzverfahren und auch für den Insolvenzverwalter bestritten. Die Investoren werden auf diese Weise an den Kosten für das Insolvenzverfahren beteiligt obwohl sie an der Gesellschaft überhaupt nicht beteiligt sind. Eine erste Auszahlung soll dann voraussichtlich nach der ersten Gläubigerversammlung im Oktober geleistet werden.

Darüber hinaus stellt der vorläufige Insolvenzverwalter fest, dass ein Rechtsgutachten ergeben habe, dass den Anlegern die Mietforderungen gegenüber den Reedereien nicht direkt zustehen. Auch das sei nicht tragisch, da die Mieten ohnehin nur von Magellan weiter eingetrieben werden könnten.

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Ob diese Einstellung rechtlich haltbar ist, darf durchaus angezweifelt werden. Denn die Anleger haben die Container gekauft und Magellan mit der Verwaltung / Vermietung beauftragt. Das Eigentum an den Containern haben die Investoren und diese haben auch die Rechte an der Verwaltung bzw. Vermietung, wenn Magellan seine Garantieverpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen kann. Die Mieteinnahmen dürften also den Investoren und nicht dem Insolvenzverwalter zustehen.

Zur Wahrung ihrer Rechte können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

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