Kommt es zu einem Eigentümerwechsel, sind manche Mieter zunächst verunsichert. Die Miete muss dann an den neuen Vermieter gezahlt werden
Magdeburg, 10.05.2018. In dieser Woche beschäftigen sich die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Thema Eigentümerwechsel und wie sich Mieter am besten in einer solchen Situation verhalten. „Wechselt der Eigentümer, gilt zunächst, dass die Miete an den neuen Vermieter gezahlt werden muss“, so die MCM Investor Management. „Das vereinbarte Mietverhältnis bleibt zwar weiterhin bestehen, nichtsdestotrotz sollten Mieter in der Übergangszeit achtsam sein. Normalerweise meldet sich der ehemalige Vermieter beim Mieter, um diesen über den Verkauf zu unterrichten“, betont die MCM Investor und bestätigt damit die Angaben des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland. Des Weiteren sollte sich der neue Eigentümer mit dem Mieter in Verbindung setzen, um seine Bankverbindung mitteilen. „Gesetz den Fall, dass sich nur der neue Vermieter meldet, muss der Mieter den Eigentumsübergang unbedingt schriftlich anfragen, um sicher zu sein, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Eine Bescheinigung des bisherigen Vermieters oder eine Kopie des aktuellen Grundbuchauszugs reicht da vollkommen aus“, rät die MCM Investor Management AG weiter. Viele Mieter sind auch verunsichert, was mit den Rechten und Pflichten ihrer Mietkaution passiert: „Die Kaution geht automatisch an den neuen Eigentümer, Mieter müssen nicht aktiv werden. Dabei ist es irrelevant, in welcher Form die Kaution hinterlegt wurde.“ Wichtig: Der neue Eigentümer ist in jedem Fall verpflichtet die Kaution zum Ende des Mietverhältnisses an den Mieter auszuzahlen – selbst dann, wenn er diese nicht vom Voreigentümer erhalten hat. „Auch der alte Vermieter haftet in dem Fall, dass der neue Vermieter die Kaution nicht auszahlen will“, so die MCM Investor Management AG abschließend.