MDM Group AG: BaFin ordnet Abwicklung an
Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat der MDM Group AG mit Sitz in der Schweiz die Einstellung und Abwicklung ihres unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.
Dubiose Vorgänge um die MDM Group AG mit Sitz in Meggen in der Schweiz sind nicht neu. So wurde beispielsweise ein angekündigter Börsengang kurzfristig wieder abgesagt. Stiftung Warentest setzte das Unternehmen schon im April 2017 auf die Warnliste. Denn die MDM Group AG warb mit hohen Zinsen für Nachrangdarlehen und einer sicheren Geldanlage. Tatsächlich sind Nachrangdarlegen aber mit hohen Risiken für die Anleger behaftet. Im Insolvenzfall müssen sie mit dem Totalverlust rechnen, da ihre Forderungen nachrangig behandelt werden, also zuerst die Forderungen aller anderen Gläubiger bedient werden, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Nun hat die BaFin den Stecker gezogen. Mit Bescheid vom 6. November 2017 gab die Finanzaufsicht der MDM Group AG auf, ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die MDM Group bewarb unternehmerische Beteiligungen in Form festverzinslicher Nachrangdarlehen. Durch die Entgegennahme dieser Gelder aufgrund der Darlehensverträge habe sie ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft auch grenzüberschreitend in Deutschland betrieben. Allerdings habe sie nicht die dafür erforderliche Erlaubnis gehabt, so die BaFin.
Die Anleger, die ihr Geld in die Nachrangdarlehen investiert haben, dürften nun ernsthaft besorgt sein. Denn es bleibt abzuwarten, ob das Unternehmen in der Lage ist, die angenommenen Gelder zurückzuzahlen oder ob möglicherweise auch die Insolvenz droht. Die Homepage der MDM Group AG ist derzeit jedenfalls nicht mehr erreichbar.
Sollte die Insolvenz eintreten, wird für die Anleger das hohe Risiko bei Nachrangdarlehen Realität. Denn ihre Forderungen würden in einem Insolvenzverfahren nachrangig behandelt, das bedeutet, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit leer ausgehen würden.
Allerdings können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, um den drohenden Schaden abzuwenden. Zur Wahrung ihrer Interessen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann z.B. prüfen, ob Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler wegen Falschberatung geltend gemacht werden können. So hätten die Anleger beispielsweise über ihr Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen.
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