Qualifzierte Rechtsvertretung für medizingeschädigte Patienten ist erforderlich, um sich gegen die regulierungswillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen.
Landgericht Osnabrück vom 23.04.2017
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Tod nach Tumorrezidiv eines Gallenblasenkarzinoms, 30.000,- Euro, LG Osnabrück, 3 O 983/14
Chronologie:
Der zwischenzeitlich verstorbene Patient befand sich beim Beklagten zur Nachsorge eines Gallenblasenkarzinoms in Behandlung. Der Beklagte verkannte ein Tumorrezidiv hinter der Vena portae.
Verfahren:
Das Landgericht Osnabrück hat ein radiologisches Sachverständigengutachten eingeholt, das den Verdacht einer verspäteten Auswertung der CT-Aufnahmen bestätigte. Daraufhin verurteilte das Gericht den Beklagten zu einer Schadensumme von 30.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Da der Gutachter einen groben Behandlungsfehler konstatierte, kehrte sich die Beweislast in dieser Angelegenheit um und die Ehefrau des Patienten erhielt eine angemessene Entschädigung, stellt RA Dr. D.C. Ciper, LLM fest.
Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich
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