Qualfizierte Rechtsberatung- und vertretung von Ciper & Coll. im Medizinrecht/Arzthaftungsrecht

Corte d”Appello di Trento (Oberlandesgericht Trient) vom 13.04.2017
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Verspätete Behandlung eines akuten Herzinfarktes, 700.000,- Euro, OLG Trient, Az.: 128/2013

Chronologie:

Die Klägerin, selber Ärztin, litt Ende 2005 während des Urlaubs in Südtirol an Herzbeschwerden und suchte daher umgehend eine Klinik vor Ort auf. Trotz Notfallindikation erfolgte keine rasche Behandlung. In der Folge war eine Not-Bypass-Operation erforderlich, bei der es zu einer Hauptstammdissection (Einriss der Koronararterie) kam. Seither ist die Klägerin gesundheitlich geschädigt, kann ihren Beruf nicht mehr ausüben und ihrer Haushaltstätigkeit nicht mehr nachkommen.

Verfahren:

In der Sache war zunächst das “Tribunale di Bolzano” (Landgericht Bozen) befasst und hatte die Klage am 17.12.2012 als unbegründet abgewiesen (Az.: 2457/2008). Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Mittels qualifizierter fachmedizinischer Unterstützung gelang es den Prozessvertretern der Klägerin, die erstinstanzliche Entscheidung erfolgreich anzugreifen. Der zugesprochene Gesamtbetrag liegt bei etwa 700.000,- Euro, der vollständige Urteilstext ist der website www.ciper.de unter Beratungsschwerpunkten “italienisches/französisches Recht” zu entnehmen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Rund zwölf Jahre nach dem streitgegenständlichen Vorfall hat das Oberlandesgericht Trient nun die Fehlerhaftigkeit der Behandlung der Klägerin konstatiert und auch schon eine konkrete Schadenberechnung vorgenommen. Allein der zugesprochene Zinsbetrag liegt bei nahezu 100.000,- Euro. In Italien ist im Jahre 2012 das sogenannte “decreto Balduzzi” gesetzlich eingeführt worden, beinhaltend 16 Artikel zum italienischen Arzthaftungsrecht und ein Vorgehen geschädigter Patienten vereinfachend. Dieses Gesetz ist aktuell zu Anfang April 2017 durch das “legge Gelli-Bianco” ersetzt worden, das wiederum einige wesentliche Änderungen enthält, beispielsweise zu Verjährungsfragen, der Versicherungspflicht auf Behandlerseite, einem Garantiefonds und strafrechtlichen Punkten, stellt RA. Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, Avvocato stabilito, ordine degli avvocati di Milano, fest.

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