Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht:

Landgericht Wiesbaden aus Januar 2018
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Komplikationen nach Kniegelenksarthroskopie, Landgericht Wiesbaden, Az.: 3 O 207/15

Chronologie:
Der Kläger stellte sich in der Praxis der Beklagten wegen anhaltender Kniebeschwerden vor. Dort erfolgte sodann eine Kniegelenksarthroskopie. Postoperativ traten beim Kläger starke Schmerzen, Schüttelfrost und Schwellungen an der operierten Stelle ein. Es waren fünf Folgeoperationen erforderlich.

Verfahren:
Das Landgericht Wiesbaden hat zunächst ein mikrobiologisches Gutachten eingeholt, nach dessen Vorlage das Gericht den Parteien einen Vergleichsvorschlag über eine pauschale Abfindung von 10.000,- Euro unterbreitete. Da der Kläger jedoch eine Summe von mindestens 25.000,- Euro erwartet, kam der Vergleich nicht zustande.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Das Gericht wird nunmehr ein weiteres chirurgisches Gutachten einholen. Sobald dieses vorliegt, besteht für beide Parteien erneut die Möglichkeit, sich über eine pauschale Abfindung zu einigen, stellt Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

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