Was passiert nach Inkrafttreten des neuen Investmentsteuergesetzes?

Mehr steuerliche Transparenz bei der Geldanlage

Geldanlagen in ETF werden zukünftig noch attraktiver. (Bildquelle: © gustavofrazao – Fotolia.com)

2018 kommt das neue Investmentsteuergesetz. Welche Folgen hat das für die Geldanlage? Ziel des Gesetzgebers ist die Steuervereinfachung, also weder sollen mehr Steuern eingenommen, noch Steuergeschenke gemacht werden. Der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) rechnet mit dem neuen Investmentsteuergesetz nicht mit einer Mehrbelastung bei der Geldanlage. “Wer in ETFs investiert hat, hat keine steuerlichen Nachteile”, weiß Dr. Claus Huber von DeinAnlageberater.de, dem Online-Portal, das zu geringen Gebühren Anlageempfehlungen auf Basis von ETFs ausspricht. Wichtig ist, der Depotbank einen Freistellungsantrag zu erteilen – auch für einen Sparplan, empfiehlt der Anlageexperte.

Geldanlage in ETF – was ändert sich mit dem neuen Investmentsteuergesetz?

Tatsächlich hat es der Sparer, der Geld in EFTs anlegt, in Zukunft einfacher, weil alle Fonds und ETFs gleich behandelt werden – egal ob in- oder ausländisch, egal ob ausschüttend oder thesaurierend. Alle müssen zukünftig Abgeltungssteuer bzw. thesaurierende Fondsparer eine sogenannte Vorabpauschale bezahlen. Durch die Reform wird es zudem keine sogenannten steuerhässlichen ETFs mehr geben. Die im Ausland angelegten synthetischen ETFs wurden so bezeichnet, weil der Sparer hier immer Gefahr lief, doppelt besteuert zu werden, wenn er in seiner Steuererklärung nicht in besonderer Weise darauf geachtet hat.

Eine Geldanlage in ETF wird in Zukunft noch attraktiver

Zukünftig soll es nur noch “steuereinfache” ETFs geben, weil sie pauschal besteuert werden und weil die ermittelten Steuern direkt von der Depotbank abgeführt werden. “Damit wird die Anlageform ETF mit all ihren Möglichkeiten auch für den kleinen Sparer noch attraktiver”, benennt Dr. Claus Huber von DeinAnlageberater.de die Vorteile. Allgemein gilt, dass alle Anleger auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne 25 Prozent Abgeltungssteuer entrichten müssen. Bei unterschiedlichen Fonds gibt es allerdings unterschiedliche steuerfreie Anteile. So sind laut Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Erträge von Privatanlegern in Aktienfonds bis 30 Prozent steuerfrei, in Mischfonds sind es 15 Prozent und in offenen Immobilienfonds 60 Prozent. Offene Immobilienfonds mit Anlageschwerpunkt im Ausland profitieren von einem steuerfreien Anteil in Höhe von 80 Prozent.

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