Mineralwasser perfekt verpackt: Die Abfüllung in Flaschen sichert die hohe Qualität

(Bildquelle: Informationszentrale Deutsches Mineralwasser (IDM))

Sankt Augustin, 07. Mai 2018. Kein Mineralwasser ohne Flasche: Laut Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) muss natürliches Mineralwasser am Quellort abgefüllt und darf ausschließlich in sogenannten “Fertigpackungen” in Verkehr gebracht werden. Die hierzu üblicherweise verwendeten Flaschen müssen mit einem Verschluss versehen sein, der Verfälschungen oder Verunreinigungen des Mineralwassers verhindert. Damit steht die versiegelte Mineralwasser-Flasche für die hohe Qualität und Sicherheit des Naturprodukts aus den Tiefen der Erde.

Vor, während und nach der Abfüllung wird das Mineralwasser mehrfach kontrolliert – auch das ist in der MTVO gesetzlich vorgeschrieben. Die Mineralwasser-Abfüllung in Flaschen erfolgt auf vollautomatischen Füllstraßen. Hygiene und Sicherheit stehen dabei an erster Stelle. Mehrwegflaschen werden sorgfältig sortiert und gereinigt. Nach dem Befüllen werden sie stets mit einem fabrikneuen Schraubverschluss versiegelt und etikettiert.

Was drin steckt – steht drauf: Das Etikett als “Visitenkarte”
Während der versiegelte Schraubverschluss dem Verbraucher vor allem die Sicherheit garantiert, steht das Etikett für den hohen Qualitätsanspruch des Naturprodukts Mineralwasser. Denn auf dem Flaschen-Etikett erfährt der Verbraucher ausführliche und eindeutige Informationen über das jeweilige Mineralwasser. Was darauf stehen muss und darf, ist gesetzlich genau festgeschrieben. Neben dem Namen der Quelle und dem Quellort sind auch die charakteristischen Inhaltsstoffe des Mineralwassers sowie der Name des unabhängigen Prüf-Instituts aufgeführt. Eine zentrale Information auf dem Etikett ist die Verkehrsbezeichnung “Natürliches Mineralwasser”. Denn nur Wässer, die die strengen Vorgaben der MTVO erfüllen, dürfen diesen Titel auf ihrem Etikett tragen. Dies wird durch die amtliche Anerkennung bestätigt.

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