Aufgrund der aktuellen Pandemiekrise ist die Hygiene und der Infektionsschutz in (öffentlichen) Bereichen unabdingbar.
Die Firma VABEG Eventsafety Deutschland GmbH kommt eigentlich aus der Veranstaltungssicherheit, da die Branche aber leider auf Grund der Pandemie brach liegt haben sich die Sicherheitsfachpersonen rund um Michael Öhlhorn Gedanken gemacht, wie man den vielen Personen der Event-Branche weiterhelfen kann.
Daher haben wir das Webinar/Seminar „Hygiene-/Infektionsschutzbeauftragte/r“ entwickelt, dies soll bei Restart der Branche helfen Hygienekonzepte zu erarbeiten und Unterstützung im Hintergrund-Wissen zu erlangen.
Ein Team aus Vabeg® Sicherheitsfachpersonen für Versammlungsstätten und Veranstaltungen (TÜV® Saarland Gruppe & Vabeg® Eventsafety Deutschland) hat daher unter Mitarbeit von Ärzt*innen, Virolog*innen, Behördenvertreter*innen und anderen Branchenvertreter*innen die Beurteilungshilfe Vabeg® waVe entwickelt, um Veranstaltungen sowie temporäre Menschenansammlungen mit Verweilcharakter möglichst frühzeitig – idealerweise bereits zu Beginn der Vorplanungsphase – hinsichtlich einer möglichen Verbreitungswahrscheinlichkeit von SARS-CoV-2 zu bewerten.
Vabeg® waVe steht Veranstaltern, Betreibern von Versammlungsstätten, aber auch Behörden wie Ordnungs- oder Gesundheitsämtern kostenfrei und neutral unter dem Menüpunkt „Vabeg waVe“ zur Verfügung.
Mit der Weiterbildungsreihe „Infektionsschutzbeauftragter / Hygienebeauftragter“ bemühen wir das uns angeeignete Know-How über unsere Referenten an Euch weiterzugeben, diese Schulung bieten wir für die Branchen „Events/Veranstaltungen und Veranstaltungsstätten“ und „Gastronomie und Beherbergung“ an. Die Ausbildungen werden in Kooperation mit TÜV Saarland Consulting durchgeführt und beide können auch in den Webinaren als Einziger in Deutschland mit einem TÜV-Zertifikat abgeschlossen werden. Details zu den Seminar- /Webinar-Inhalten finden Sie im Menüpunkt „Aus- und Weiterbildung“.
Um die Reichweite und die Gewichtung für alle sichtbar zu machen, haben wir eine Karte erstellt, wo alle Hygienebeauftragten (die das möchten) sichtbar sind. Desweiteren findet sich unter der Rubrik Marktplatz eine Sammlung von Produkten und Dienstleistungen, die sich mit dem Thema „Maßnahmen Covid-19“ befassen.
Diese Weiterbildung wir mit einem weiteren Referenten-/Expertenteam an die Gegebenheiten der Gastronomie und Beherbergung angepasst und können nun die ersten Termine bekanntgeben.
Hier die Eckdaten, diese finden Sie auch unter: https://infektionsschutzkonzept.de/fortbildungen/webinar-infektionsschutzbeauftragter-hygienebeauftragter-fuer-gastronomie-und-beherbergungen-schwerpunkt-corona/
Titel: Hygiene-/Infektionsschutzbeauftragte/r für Gastronomie und Beherbergungen (Schwerpunkt Corona)
Termine:
- 24.-25. Februar 2021 als Webinar (08.30Uhr – 16.30Uhr)
- 15.-16. März 2021 als Webinar (08.30Uhr – 16.30Uhr)
- Preis: 460€/netto + 50€/netto TÜV Zertifikat
- Voraussetzungen: Die Erstbelehrung nach §42,43 IfSG wird vorausgesetzt!
- Förderungen möglich
Auffrischung sowie spezielle Weiterbildung hinsichtlich Virenverbreitung (Corona, Covid 19) der Hygienebelehrung nach §42,43 IfSG
Aufgrund der aktuellen Pandemiekrise ist die Hygiene und der Infektionsschutz in (öffentlichen) Bereichen wie Hotels, Pensionen, Beherbergungsstätten sowie in Restaurants, Gaststätten und Kantinen zum Schutze der Gäste, Besucher, Mitarbeiter sowie Verantwortlichen unabdingbar.
Viele Probleme und Fragen vom Recht, über praktische Umsetzungsmöglichkeiten zu wirtschaftlicher Tragfähigkeit stehen im Spannungsfeld der Betriebe.
In dem Seminar/ Webinar geben Ihnen die Fachexperten einen aktuellen rechtlichen sowie praxisgerechten Überblick für ein sicheres und haftungsgerechtes Handeln.
Dabei setzen die Inhalte auf die bestehenden Belehrungen und Unterweisungen nach §42, 43 IfSG sowie den aktuellen rechtlichen Vorschriften und Gesetzen sowie den aktuellen Vorgaben der Corona-Verordnungen zusammen.
Die Erstbelehrung nach §42,43 IfSG wird vorausgesetzt!
Die Inhalte zielen auf die Sicherheit der Besucher, Zuschauer, Gäste sowie Mitarbeiter ab in z.b.:
- Kantinen
- Restaurants
- Gaststätten
- Bars, Cafés
- Biergärten
- Küchen
- Hotels, Pensionen und Beherbergungen im Bereich der Zimmer, Gästebereiche, Foyers, Empfang, Rezeption etc.
Bei z.B. Anlässen wie:
- Normaler Verpflegungsbetrieb
- Außer Haus Verkauf
- Feierlichkeiten
- Betriebsversammlungen
- Tagungen
- Messen und Events
Dazu bedarf es der Beurteilung mehrerer Faktoren, wie zum Beispiel der Lebensmittelhygiene, grundsätzliche Hygienemaßnahmen, Übertragungswege von Krankheitserregern (Luft (Tröpfchen und/oder Aerosole); Kontakt-/Schmierinfektion; Wasser; Nahrung)
Die diesbezügliche Verantwortung wird in dem IfSG und der Biostoffverordnung u.a. konkretisiert, personalisiert und grundsätzlich in die Hände des Betreibers gelegt. Die überwachende Behörde ist das jeweils zuständig Gesundheitsamt.
Dies erfordert für einen sicheren Betrieb in der Gastronomie sowie in Beherbergungsstätten eine gründliche, an Sicherheits- und Hygieneaspekten orientierte Planung, die Erstellung, Umsetzung und Kontrolle von Hygieneplänen und eine entsprechende Durchführung der Dokumentation und ggf. die Delegation bestimmter Aufgaben an verantwortliche Personen.
Pressekontakt:
Vabeg® Eventsafety Deutschland GmbH
Gemeinschaft für Forschung, Entwicklung & Förderung von Lösungen und Dienstleistungen, technischer, baulicher und organisatorischer Veranstaltungs- und Versammlungsstättensicherheit
Schützenring 10
86609 Donauwörth
Tel.: +40 (0) 171 7225636
Fax: +49 (0) 906 999 88 91
Email: marion.haller@vabeg.com
www.vabeg.com
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