MT-Energie GmbH im Insolvenzverfahren
http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html Über die MT-Energie GmbH wurde am 1. Januar 2015 das Insolvenzverfahren am Amtsgericht Tostedt eröffnet (Az.: 22 IN 196/14). Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 26. Februar anmelden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die MT-Energie GmbH hatte 2012 eine Mittelstandsanleihe mit einem Emissionsvolumen bis 30 Millionen Euro und einer Laufzeit bis April 2017 begeben (ISIN DE000 A1MLRM7 / WKN A1MLRM). Der Zinskupon beträgt 8,25 Prozent p.a., die Zinszahlung ist jeweils im April fällig.
Das Unternehmen aus dem niedersächsischen Zeven zählt nach eigenen Angaben zu den führenden Herstellern von Biogasanlagen und Biogas-Spezialkomponenten. Im Oktober 2014 musste allerdings Insolvenzantrag für die MT-Energie GmbH und auch für die Tochtergesellschaft MT-BioMethan GmbH wegen drohender Zahlungsunfähigkeit am Amtsgericht Tostedt gestellt werden. Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der MT-Energie GmbH und MT-Biomethan GmbH sind nun eröffnet.
Die Gläubiger, zu denen auch die Zeichner der Anleihe gehören, sind nun aufgefordert, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 26. Februar beim Insolvenzverwalter anzumelden. Einen Monat später soll eine Gläubigerversammlung stattfinden. Dort wird es weitere Details geben, u.a. auch zu einem möglichen Verkauf des Unternehmens. Nach Medienberichten soll es mehr als 20 interessierte Investoren geben.
Welche Auswirkungen ein möglicher Verkauf auf die Anleihe haben könnte, ist derzeit noch völlig ungewiss. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass die Anleihe-Gläubiger zu finanziellen Einschnitten aufgefordert werden. Solche Entscheidungen sollten nicht ohne professionellen Rat getroffen werden. Daher können sich die Anleihe-Zeichner an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie bei der Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle unterstützen, ihre Interessen bei der Gläubigerversammlung vertreten und auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen.
Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger auch umfassend über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob die Angaben im Emissionsprospekt vollständig und wahrheitsgemäß sind.
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