MT-Energie GmbH und MT-Biomethan GmbH im Insolvenzverfahren
http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html Im Januar wurde am Amtsgericht Tostedt das Insolvenzverfahren über die MT-Energie GmbH und die MT Biomethan GmbH eröffnet. Die Anleihe-Gläubiger müssen um ihr Geld fürchten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bereits im Oktober 2014 musste die MT-Energie GmbH wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenzantrag stellen. Das Insolvenzverfahren über den Hersteller von Biogasanlagen sowie über die Tochtergesellschaft MT-Biomethan GmbH wurde vom Amtsgericht Tostedt am 1. Januar eröffnet.
Betroffen von der Insolvenz sind auch die Zeichner der Mittelstandsanleihe (ISIN DE000 A1MLRM7 / WKN A1MLRM), die das Unternehmen mit einem Emissionsvolumen von 30 Millionen Euro und einer fünfjährigen Laufzeit 2012 begeben hatte. Die Anleihe ist mit 8,25 Prozent p.a. verzinst. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht es für die Anleihegläubiger zunächst darum, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter anzumelden. Mit welcher Quote sie im Insolvenzverfahren rechnen können, ist nach derzeitigem Stand noch völlig offen. Sie könnte auch maßgeblich vom Verkauf des Unternehmens abhängen. Potenzielle Investoren sollen nach Medienberichten bereit stehen, ein Käufer wurde aber noch nicht präsentiert.
Die Anleihe-Gläubiger sollten ihre Karten daher nicht alleine auf das Insolvenzverfahren und eine möglichst hohe Quote setzen. Parallel können sie auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der sie auch im Insolvenzverfahren begleiten kann.
Ansprüche auf Schadensersatz können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. So wurden die Anleger möglicherweise nicht ordnungsgemäß beraten. Denn im Zuge einer anlegergerechten Beratung hätten sie auch über die Risiken der Mittelstandsanleihe umfassend informiert werden müssen. Darüber hinaus kommen auch Ansprüche aus Prospekthaftung in Betracht. Denn die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, so dass sich der Anleger ein genaues Bild von der Kaptalanlage, ihren Chancen und ihren Risiken, machen kann, ehe er sich für die Beteiligung entscheidet. Schon irreführende Angaben können dieses Bild verzerren und die Anlage-Entscheidung beeinflussen.
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